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Baugenehmigung für einen Zaun oder eine Mauer in Thüringen

Thüringer Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Thüringen ist ein Zaun oder eine Mauer verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.

Fundstelle und Wortlaut

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“

Grenzwerte in Thüringen

Grenzwerte nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO
Höhebis 2 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan, also im Außenbereich, entfällt die Freiheit.

Bundesweit gilt für einen Zaun oder eine Mauer

Zäune, Mauern und Sichtschutzwände bis 2 m Höhe sind in den meisten Ländern verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich gar keine Höhe. Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen.

Was auch ohne Bauantrag gilt

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 ThürBO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Höhe über Geländeoberfläche.
  • Sichtdreiecke an Ausfahrten und Kreuzungen.

Verfahren für größere Vorhaben

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 64 ThürBO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde beginnen. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 65 ThürBO.

Genehmigungsfreistellung in Thüringen · Vereinfachtes Verfahren in Thüringen · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
NiedersachsenfreiEinfriedungen bis 2 m über der Geländeoberfläche (im Außenbereich nur nahe einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen), Stützmauern bis 1,50 m (Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO)
Sachsen-Anhaltfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA)
HessenfreiEinfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich; Stützmauern über 1,50 m mit Statik-Besche… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 7.1 und 7.2 HBO)
Sachsenfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO)

Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich

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Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Thüringen:

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Fragen und Antworten

Brauche ich in Thüringen für einen Zaun oder eine Mauer eine Baugenehmigung?

Nein, solange du die Grenzen aus § 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO einhältst.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Gilt das auch für eine Gartenmauer?

Ja, die Länder behandeln Mauern und Einfriedungen meist gemeinsam. Für Stützmauern gibt es teils eigene Höhengrenzen.

Quellen und Stand

Thüringer Bauordnung in der seit 2024 geltenden Neufassung (ersetzt die ThürBO vom 13. März 2014).

Text aus einer Gesetzessammlung der Thüringer Bauordnung 2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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