Baugenehmigung im Landkreis Leipzig: das zuständige Bauamt
- 260.127Einwohner
- 1.651,3km²
- 30Gemeinden
- BornaSitz
Wer im Landkreis Leipzig bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde. Bestimmte Große Kreisstädte und Gemeinden sind nach § 57 Abs. 2 selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontakt und Website
Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.
Kennzahlen des Bezirks
Der Landkreis Leipzig ist mit 158 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Sachsen (219 je km²). Die kleinste Gemeinde ist Elstertrebnitz mit 1.284 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 6.870.
Lage im Land
Der Landkreis Leipzig liegt im Westen von Sachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Thüringen, Landkreis Altenburger Land, sind es 14,2 km. Unter den 13 Bezirken in Sachsen ist der Landkreis Leipzig der 7.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Altenburger Land 14,2 km, Thüringen
- Leipzig 26,4 km
- Gera 39,5 km, Thüringen
- Landkreis Zwickau 40,8 km
- Chemnitz 43,1 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Am größten sind Grimma (27.529), Markkleeberg (25.331) und Borna (20.131).
- Bad Lausick
- Belgershain
- Bennewitz
- Borna
- Borsdorf
- Brandis
- Böhlen
- Colditz
- Elstertrebnitz
- Frohburg
- Geithain
- Grimma
- Groitzsch
- Großpösna
- Kitzscher
- Lossatal
- Machern
- Markkleeberg
- Markranstädt
- Naunhof
- Neukieritzsch
- Otterwisch
- Parthenstein
- Pegau
- Regis-Breitingen
- Rötha
- Thallwitz
- Trebsen/Mulde
- Wurzen
- Zwenkau
Typische Vorhaben
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Landkreis Leipzig einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsBO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 83 SächsBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden