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Zaun und Mauer in Nordrhein-Westfalen: genehmigungsfrei oder nicht?

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Kein Bauantrag nötig: Die BauO NRW 2018 stellt einen Zaun oder eine Mauer in § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018 verfahrensfrei, bis 2 m Höhe (auch mit Solarmodulen bestückt), außer im Außenbereich.

Der Wortlaut von § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Mauern einschließlich Stützmauern, Einfriedungen sowie deren Bestückung mit Solaranlagen, mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“

Maße, die du einhalten musst

Grenzen aus § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018
Höhebis 2 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Hintergrund zu einen Zaun oder eine Mauer

Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich gar keine Höhe. Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen. Die eigentlichen Grenzen kommen bei Zäunen oft aus anderen Regeln: Bebauungspläne und Einfriedungssatzungen schreiben Höhe, Material oder Hecken vor, und das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und die Pflicht zur Einfriedung.

Worauf du trotzdem achten musst

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Nordrhein-Westfalens: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Nachbarrechtsgesetz des Landes (Grenzabstand, Einfriedungspflicht).
  • Einfriedungssatzung oder Bebauungsplan der Gemeinde.

Wenn dein Vorhaben größer ist

In Nordrhein-Westfalen heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018.

Genehmigungsfreistellung in Nordrhein-Westfalen · Vereinfachtes Verfahren in Nordrhein-Westfalen · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
NiedersachsenfreiEinfriedungen bis 2 m über der Geländeoberfläche (im Außenbereich nur nahe einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen), Stützmauern bis 1,50 m (Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO)
HessenfreiEinfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich; Stützmauern über 1,50 m mit Statik-Besche… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 7.1 und 7.2 HBO)
Rheinland-PfalzfreiEinfriedungen ohne Höhengrenze im Gesetz, außer im Außenbereich und in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern; Stützmauern bis 2 m (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b LBauO)

Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich

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Bauämter in Nordrhein-Westfalen

Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Nordrhein-Westfalen:

Wülfrath · Leichlingen (Rheinland) · Bergheim · Overath · Ennepetal · Verl · alle anzeigen

Häufige Fragen

Muss ich für einen Zaun oder eine Mauer in Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag stellen?

Nein, solange du die Grenzen aus § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018 einhältst.

Wie groß darf ein Zaun oder eine Mauer in Nordrhein-Westfalen ohne Verfahren sein?

Höhe bis 2 m; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Wer entscheidet in Nordrhein-Westfalen über Bauanträge?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.

Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn?

Bauordnungsrechtlich nicht, wenn der Zaun verfahrensfrei ist. Das Nachbarrecht deines Landes kann aber Abstände und Höhen an der Grenze regeln.

Quellen und Stand

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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