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Brauche ich im Saarland für eine Pergola eine Baugenehmigung?

Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, im Saarland darfst du eine Pergola ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: als Anlage der Gartennutzung. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LBO (Saarland).

Was in der LBO steht

Auszug aus der LBO:

„wie Bänke, Sitzgruppen oder Pergolen, ausgenommen Gebäude und Einfriedungen“

Grenzwerte im Saarland

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LBO (Saarland)
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Was bei eine Pergola oft übersehen wird

Eine Pergola ohne festes Dach ist in allen Ländern verfahrensfrei, meist als Anlage der Gartengestaltung oder als unbedeutende Anlage. Baden-Württemberg begrenzt Pergolen im Außenbereich auf 10 m² Grundfläche. Bekommt die Pergola ein festes Dach, wird sie rechtlich schnell zur Terrassenüberdachung oder zum Gebäude.

Was auch ohne Bauantrag gilt

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 7 Abs. 5 LBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Abstand zur Grenze bei hohen Konstruktionen.
  • Bewuchs und Nachbarrecht.
  • Terrassenüberdachungen und Schwimmbecken sind im Saarland ohne Größengrenze verfahrensfrei (Schwimmbecken außer im Außenbereich).

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt im Saarland das Verfahren nach § 63 LBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO.

Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Rheinland-Pfalzfreials Anlage der Gartengestaltung, nicht in der Umgebung von Kulturdenkmälern und in historischen Park- und Gartenanlagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c LBauO)
Bayernfreials unbedeutende Anlage (Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. g BayBO)
Nordrhein-Westfalenfreials unbedeutende Anlage (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 Buchst. f BauO NRW 2018)
Sachsenfreials unbedeutende Anlage (§ 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. d SächsBO)

Pergola: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.

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Zuständige Bauaufsicht im Saarland

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

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Fragen und Antworten

Muss ich für eine Pergola im Saarland einen Bauantrag stellen?

Nein, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a LBO (Saarland) einhältst.

Welche Maße gelten im Saarland?

Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt im Saarland drei Jahre (§ 76 LBO).

Braucht eine Pergola eine Genehmigung?

Eine offene Pergola nicht. Sie ist in allen Landesbauordnungen als Gartenanlage oder unbedeutende Anlage verfahrensfrei.

Quellen und Stand

Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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