Stellplatz in Mecklenburg-Vorpommern: Baugenehmigung nötig?
Ja, in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Stellplatz verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBauO M-V einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.
Die maßgebliche Vorschrift in Mecklenburg-Vorpommern
Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.
„nicht überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer Fläche bis zu 100 m² und deren Zufahrten“
Maße, die du einhalten musst
| Fläche | bis 100 m² |
|---|---|
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.
Typisch bei Stellplatz (alle Länder)
Offene, nicht überdachte Stellplätze sind in allen Ländern bis zu einer bestimmten Fläche verfahrensfrei, meist zwischen 36 m² und 100 m² je Grundstück, in Bayern ohne Grenze außer im Außenbereich. Ein Pkw-Stellplatz braucht etwa 12,5 m² (2,50 m × 5,00 m), zwei Stellplätze mit Zufahrt erreichen schnell 50 m². Achte auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde, auf Versiegelungsvorgaben im Bebauungsplan und auf die Zufahrt: Für die Bordsteinabsenkung brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde oder des Straßenbaulastträgers.
Was auch ohne Bauantrag gilt
Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.
- Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 LBauO M-V: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
- Notwendige Stellplätze nach Stellplatzsatzung.
- Versiegelung und Niederschlagswasser.
Welches Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern dann gilt
Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V der kürzeste Weg. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 LBauO M-V.
Genehmigungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern · Vereinfachtes Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | bedingt frei | nur notwendige Stellplätze bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBO (Schleswig-Holstein)) |
| Niedersachsen | frei | für Pkw bis insgesamt 50 m² Nutzfläche je Grundstück einschließlich Zufahrten, nicht für notwendige Einstellplätze (Anhang Nr. 14.7 NBauO) |
| Brandenburg | frei | nicht überdacht bis 100 m² einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b BbgBO) |
Stellplatz: alle 16 Länder im Vergleich
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Kurz beantwortet
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern für einen Stellplatz eine Baugenehmigung?
Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBauO M-V bleiben.
Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?
Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.
Was ist ein notwendiger Stellplatz?
Ein Stellplatz, den du nach der Stellplatzsatzung oder Landesbauordnung für eine Nutzung nachweisen musst, etwa für eine neue Wohnung.
Quellen und Stand
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344; 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2026 (GVOBl. M-V S. 522).
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung vom 26.05.2026. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden