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bauamt.net

Bauamt Schwerin: zuständige Bauaufsicht

kreisfreie Stadt · Mecklenburg-Vorpommern · Stand 13.10.2026

  • 98.308Einwohner
  • 130,5km²

Für Baugenehmigungen in Schwerin ist die Stadt zuständig. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBauO M-V.

Kontakt und Website

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Schwerin

Ortsteile im Zuständigkeitsbereich

Die Bauaufsicht der Stadt ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Wikidata nennt 19 Stadt- oder Ortsteile:

  • Altstadt
  • Feldstadt
  • Friedrichsthal
  • Gartenstadt
  • Großer Dreesch
  • Göhrener Tannen
  • Krebsförden
  • Lankow
  • Mueß
  • Mueßer Holz
  • Neu Zippendorf
  • Neumühle
  • Ostorf
  • Paulsstadt
  • Sacktannen
  • Schelfstadt
  • Warnitz
  • Wüstmark
  • Zippendorf

PLZ: 19053, 19055, 19057, 19059, 19061, 19063

Profil laut Gemeindeverzeichnis

Auf 130,5 km² kommen 98.308 Menschen, also 753 je km² gegenüber 68 im Landesschnitt.

Lage im Land

Schwerin liegt im Westen von Mecklenburg-Vorpommern. Höhenlage laut Wikidata: rund 52 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Schleswig-Holstein, Kreis Herzogtum Lauenburg, sind es 49,6 km. Unter den 8 Bezirken in Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerin der 8.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Typische Vorhaben

Kurz beantwortet

Wo stelle ich in Schwerin einen Bauantrag?

Bei der Stadt Schwerin als unterer Bauaufsichtsbehörde. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBauO M-V.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe