Zum Inhalt springen
bauamt.net

Stellplatz in Schleswig-Holstein: Baugenehmigung nötig?

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

Teilweise verfahrensfrei: Die LBO nennt in § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBO (Schleswig-Holstein) Voraussetzungen, nämlich nur notwendige Stellplätze bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück einschließlich Zufahrten.

Was in der LBO steht

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„notwendige Stellplätze mit einer Nutzfläche bis zu 50 m² je Grundstück sowie deren Zufahrten und Fahrgassen“

Maße, die du einhalten musst

Maße laut § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBO (Schleswig-Holstein)
Flächebis 50 m²
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Hintergrund zu einen Stellplatz

Offene, nicht überdachte Stellplätze sind in allen Ländern bis zu einer bestimmten Fläche verfahrensfrei, meist zwischen 36 m² und 100 m² je Grundstück, in Bayern ohne Grenze außer im Außenbereich. Ein Pkw-Stellplatz braucht etwa 12,5 m² (2,50 m × 5,00 m), zwei Stellplätze mit Zufahrt erreichen schnell 50 m². Achte auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde, auf Versiegelungsvorgaben im Bebauungsplan und auf die Zufahrt: Für die Bordsteinabsenkung brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde oder des Straßenbaulastträgers.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Schleswig-Holsteins: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • Ladesäule: meist eigens verfahrensfrei.
  • Notwendige Stellplätze nach Stellplatzsatzung.

Wenn dein Vorhaben größer ist

Der schnellste Weg führt über § 62 LBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBO.

Genehmigungsfreistellung in Schleswig-Holstein · Vereinfachtes Verfahren in Schleswig-Holstein · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Hamburgfreinicht überdacht bis 50 m² je Hauptgebäude, außer im Außenbereich; Garagen und überdachte Abstellplätze werden angerechnet (Anlage Abschnitt I Nr. 14 Buchst. b HBauO)
Mecklenburg-Vorpommernfreinicht überdacht bis 100 m² einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBauO M-V)
Niedersachsenfreifür Pkw bis insgesamt 50 m² Nutzfläche je Grundstück einschließlich Zufahrten, nicht für notwendige Einstellplätze (Anhang Nr. 14.7 NBauO)

Stellplatz: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBO (Schleswig-Holstein).

Check für Stellplatz in Schleswig-Holstein starten

Bauämter in Schleswig-Holstein

§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Schleswig-Holstein 15 davon mit Rechtsgrundlage auf.

Kiel · Kreis Schleswig-Flensburg · Kreis Segeberg · Kreis Rendsburg-Eckernförde · Neumünster · Kreis Dithmarschen · alle anzeigen

Fragen und Antworten

Brauche ich in Schleswig-Holstein für einen Stellplatz eine Baugenehmigung?

Nur wenn die Bedingungen aus § 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b LBO (Schleswig-Holstein) erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Darf ich im Vorgarten parken?

Das regeln Bebauungsplan und Gestaltungssatzung. Bauordnungsrechtlich ist der Stellplatz bis zur Flächengrenze meist verfahrensfrei.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).

Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe