Abstandsflächen-Rechner
Der Rechner bestimmt die Tiefe der Abstandsfläche vor einer Außenwand nach der Bauordnung deines Landes. Grundlage sind der Faktor, mit dem die Wandhöhe multipliziert wird, die Mindesttiefe und die Sonderregeln einzelner Länder für kleinere Gebäude. Unter dem Ergebnis siehst du, welche Tiefe sich mit denselben Werten in den anderen Ländern ergibt.
Die Wandhöhe musst du selbst bestimmen. Wie Dächer und Giebel hinzugerechnet werden, regelt jedes Land in seiner Abstandsflächenvorschrift. Der Rechner nimmt den eingegebenen Wert als H.
Rechenweg
- Faktor 0,4 H (allgemein) nach § 6 Abs. 5 LBauO M-V
- 0,4 × 6,5 m = 2,6 m
- Mindesttiefe 3 m, maßgeblich 3 m
- Staffel nach Gebäudeklasse (§ 6 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 LBauO M-V): 3 m
Dieselbe Wand in allen Ländern
| Land | Tiefe | Grundregel |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 2,6 m | 0,4 H, mind. 2,5 m |
| Bayern | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Berlin | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Brandenburg | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Bremen | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Hamburg | 2,6 m | 0,4 H, mind. 2,5 m |
| Hessen | 2,6 m | 0,4 H, mind. 2,5 m |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Niedersachsen | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Nordrhein-Westfalen | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Rheinland-Pfalz | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Saarland | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Sachsen | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Sachsen-Anhalt | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Schleswig-Holstein | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
| Thüringen | 3 m | 0,4 H, mind. 3 m |
So rechnet der Rechner
- Faktor f nach Baugebiet, meist 0,4, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 (Rheinland-Pfalz 0,25)
- Tiefe = f × H
- Tiefe mindestens die Mindesttiefe des Landes (meist 3 m, Hamburg und Hessen 2,50 m, Baden-Württemberg 2,50 m oder 2 m bei Wänden bis 5 m Breite)
- Sonderregeln: pauschal 3 m vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 in mehreren Ländern, Staffel nach Gebäudeklasse in Mecklenburg-Vorpommern
Wo die Abstandsfläche liegen muss
Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück liegen. Sie dürfen bis zur Mitte öffentlicher Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen reichen. Auf dem Nachbargrundstück dürfen sie nur liegen, wenn das rechtlich gesichert ist, etwa durch eine Baulast. Abstandsflächen verschiedener Gebäude dürfen sich grundsätzlich nicht überdecken.
Was der Rechner nicht abbildet
Garagen, Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Solaranlagen und in einigen Ländern Wärmepumpen sind in bestimmten Grenzen ohne eigene Abstandsflächen zulässig. Vortretende Bauteile wie Dachüberstände, Erker oder Balkone bleiben bis zu bestimmten Maßen außer Betracht. Für diese Fälle und für geneigtes Gelände brauchst du den Wortlaut der Vorschrift oder eine Fachplanung.
Beispielrechnungen
Tiefe der Abstandsfläche: 3 m
Tiefe der Abstandsfläche: 4 m
Tiefe der Abstandsfläche: 3 m
Tiefe der Abstandsfläche: 2 m
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Abstandsfläche?
Wandhöhe mal Faktor, meist 0,4, mindestens die Mindesttiefe des Landes, meist 3 Meter.
Gilt die Abstandsfläche auch für Garagen?
Garagen sind in bestimmten Grenzen ohne eigene Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze zulässig, meist bis 3 Meter mittlere Wandhöhe und 9 Meter Länge je Grenze.
Was ist H?
Die Wandhöhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Dachanteile werden je nach Neigung hinzugerechnet.
Was gilt in Niedersachsen?
Niedersachsen spricht von Grenzabständen nach § 5 NBauO. Die Werte entsprechen der Struktur 0,4 H, mindestens 3 Meter.
Quellen und Stand
Stand: 13.10.2026.
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg
- Bayerische Bauordnung
- Bauordnung für Berlin
- Brandenburgische Bauordnung
- Bremische Landesbauordnung
- Hamburgische Bauordnung
- Hessische Bauordnung
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsische Bauordnung
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesbauordnung
- Sächsische Bauordnung
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
- Thüringer Bauordnung
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden