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Stellplatz in Sachsen-Anhalt: Baugenehmigung nötig?

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Sachsen-Anhalt darfst du einen Stellplatz ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: nicht überdacht bis 50 m² einschließlich Zu- und Abfahrten. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c BauO LSA.

So steht es im Gesetz

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„nicht überdachte Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m² und deren Ab- und Zufahrten“

Maße, die du einhalten musst

Grenzwerte nach § 60 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c BauO LSA
Flächebis 50 m²
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Was bei einen Stellplatz oft übersehen wird

Offene, nicht überdachte Stellplätze sind in allen Ländern bis zu einer bestimmten Fläche verfahrensfrei, meist zwischen 36 m² und 100 m² je Grundstück, in Bayern ohne Grenze außer im Außenbereich. Ein Pkw-Stellplatz braucht etwa 12,5 m² (2,50 m × 5,00 m), zwei Stellplätze mit Zufahrt erreichen schnell 50 m². Achte auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde, auf Versiegelungsvorgaben im Bebauungsplan und auf die Zufahrt: Für die Bordsteinabsenkung brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde oder des Straßenbaulastträgers.

Diese Regeln bleiben bestehen

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Vorgarten: Gestaltungssatzungen beschränken Stellplätze oft.
  • Notwendige Stellplätze nach Stellplatzsatzung.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 61 BauO LSA der kürzeste Weg. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 62 BauO LSA).

Genehmigungsfreistellung in Sachsen-Anhalt · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen-Anhalt · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Thüringenfreinicht überdacht bis insgesamt 100 m² je Grundstück einschließlich Zufahrten, außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c ThürBO)
Niedersachsenfreifür Pkw bis insgesamt 50 m² Nutzfläche je Grundstück einschließlich Zufahrten, nicht für notwendige Einstellplätze (Anhang Nr. 14.7 NBauO)
Brandenburgfreinicht überdacht bis 100 m² einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b BbgBO)
Sachsenfreinicht überdacht bis 100 m² je Grundstück einschließlich Zufahrten (§ 61 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b SächsBO)

Stellplatz: alle 16 Länder im Vergleich

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Zuständige Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Sachsen-Anhalt umfasst 14 Behörden.

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Kurz beantwortet

Brauche ich in Sachsen-Anhalt für einen Stellplatz eine Baugenehmigung?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c BauO LSA.

Welche Grenzen nennt die BauO LSA?

Fläche bis 50 m²; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Sachsen-Anhalt drei Jahre (§ 74 BauO LSA).

Was ist ein notwendiger Stellplatz?

Ein Stellplatz, den du nach der Stellplatzsatzung oder Landesbauordnung für eine Nutzung nachweisen musst, etwa für eine neue Wohnung.

Quellen und Stand

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, mit der vom Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossenen Novelle.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Novelle vom Dezember 2025, abgeglichen mit der Pressemitteilung des Ministeriums. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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