Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Nordsachsen?
- 199.422Einwohner
- 2.028,6km²
- 30Gemeinden
- TorgauSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Nordsachsen ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde. Bestimmte Große Kreisstädte und Gemeinden sind nach § 57 Abs. 2 selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Online-Angebot
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Bevölkerung und Fläche
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 98 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 219. Von 30 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 4.151 Einwohner. Am kleinsten ist Trossin (1.200).
Lage im Land
Der Landkreis Nordsachsen liegt im Nordwesten von Sachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen-Anhalt, Landkreis Wittenberg, sind es 33,7 km. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Nordsachsen auf Rang 13 von 13 Bauaufsichtsbezirken in Sachsen.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Leipzig 31,5 km
- Landkreis Wittenberg 33,7 km, Sachsen-Anhalt
- Landkreis Leipzig 46 km
- Landkreis Elbe-Elster 48,5 km, Brandenburg
- Dessau-Roßlau 51,4 km, Sachsen-Anhalt
Alle 30 Gemeinden
Am größten sind Delitzsch (25.895), Torgau (19.992) und Schkeuditz (18.905).
- Arzberg
- Bad Düben
- Beilrode
- Belgern-Schildau
- Cavertitz
- Dahlen
- Delitzsch
- Doberschütz
- Dommitzsch
- Dreiheide
- Eilenburg
- Elsnig
- Jesewitz
- Krostitz
- Laußig
- Liebschützberg
- Löbnitz
- Mockrehna
- Mügeln
- Naundorf
- Oschatz
- Rackwitz
- Schkeuditz
- Schönwölkau
- Taucha
- Torgau
- Trossin
- Wermsdorf
- Wiedemar
- Zschepplin
Was du in Sachsen ohne Bauantrag bauen darfst
- Wintergarten: Verfahren nötig
- Stellplatz: Verfahrensfrei
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Kurz beantwortet
Wer erteilt im Landkreis Nordsachsen die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsBO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden