Untere Baurechtsbehörde Neckar-Odenwald-Kreis
- 145.263Einwohner
- 1.126,0km²
- 27Gemeinden
- MosbachSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
Kontakt und Website
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Der Neckar-Odenwald-Kreis ist mit 129 Einwohnern je km² deutlich dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg (315 je km²). Die kleinste Gemeinde ist Zwingenberg mit 625 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 4.513.
Einordnung im Land
Geografisch gehört der Neckar-Odenwald-Kreis zum Norden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Odenwaldkreis in Hessen liegt 28,9 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Neckar-Odenwald-Kreis im Landesvergleich auf Platz 33.
Bauämter in der Nähe
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Odenwaldkreis 28,9 km, Hessen
- Landkreis Miltenberg 29,7 km, Bayern
- Main-Tauber-Kreis 32,3 km
- Hohenlohekreis 34 km
- Landkreis Heilbronn 36 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Mosbach (24.459), Buchen (Odenwald) (18.226) und Walldürn (11.614) sind die drei größten Gemeinden.
- Adelsheim
- Aglasterhausen
- Billigheim
- Binau
- Buchen (Odenwald)
- Elztal
- Fahrenbach
- Hardheim
- Haßmersheim
- Höpfingen
- Hüffenhardt
- Limbach
- Mosbach
- Mudau
- Neckargerach
- Neckarzimmern
- Neunkirchen
- Obrigheim
- Osterburken
- Ravenstein
- Rosenberg
- Schefflenz
- Schwarzach
- Seckach
- Waldbrunn
- Walldürn
- Zwingenberg
Vor der Anfrage beim Amt
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
- Garage: Verfahrensfrei
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Neckar-Odenwald-Kreis zuständig?
Der Neckar-Odenwald-Kreis, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden