Untere Baurechtsbehörde Landkreis Waldshut
- 171.579Einwohner
- 1.131,2km²
- 32Gemeinden
- Waldshut-TiengenSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Waldshut, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
Website der Verwaltung
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Einwohner je km²: 152 (in Baden-Württemberg 315). Der Landkreis Waldshut ist deutlich dünner besiedelt als der Durchschnitt. Ibach ist mit 337 Einwohnern die kleinste der 32 Gemeinden, der Median liegt bei 3.818.
Lage im Land
Der Landkreis Waldshut liegt im Südwesten von Baden-Württemberg. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Waldshut auf Rang 29 von 44 Bauaufsichtsbezirken in Baden-Württemberg.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Landkreis Lörrach 37,5 km
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 44,2 km
- Schwarzwald-Baar-Kreis 46,4 km
- Freiburg im Breisgau 48,3 km
- Landkreis Konstanz 55,2 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Am größten sind Waldshut-Tiengen (25.019), Bad Säckingen (17.767) und Wehr (13.126).
- Albbruck
- Bad Säckingen
- Bernau im Schwarzwald
- Bonndorf im Schwarzwald
- Dachsberg (Südschwarzwald)
- Dettighofen
- Dogern
- Eggingen
- Grafenhausen
- Görwihl
- Herrischried
- Hohentengen am Hochrhein
- Häusern
- Höchenschwand
- Ibach
- Jestetten
- Klettgau
- Küssaberg
- Lauchringen
- Laufenburg (Baden)
- Lottstetten
- Murg
- Rickenbach
- St. Blasien
- Stühlingen
- Todtmoos
- Waldshut-Tiengen
- Wehr
- Weilheim
- Wutach
- Wutöschingen
- Ühlingen-Birkendorf
Was du in Baden-Württemberg ohne Bauantrag bauen darfst
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Tiny House: Verfahren nötig
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wer erteilt im Landkreis Waldshut die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach §§ 71, 72 LBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden