Bauamt Bodenseekreis: zuständige Bauaufsicht
- 220.804Einwohner
- 664,8km²
- 23Gemeinden
- FriedrichshafenSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Bodenseekreises ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
Kontaktdaten
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 332 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 315. Von 23 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 5.035 Einwohner. Am kleinsten ist Stetten (965).
Einordnung im Land
Geografisch gehört der Bodenseekreis zum Süden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Lindau in Bayern liegt 38,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 22 von 44: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Baden-Württemberg.
Nachbarbezirke
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Landkreis Ravensburg 32,6 km
- Landkreis Konstanz 38,5 km
- Landkreis Lindau 38,7 km, Bayern
- Landkreis Sigmaringen 41,7 km
- Landkreis Biberach 50,9 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Am größten sind Friedrichshafen (62.796), Überlingen (22.735) und Tettnang (20.520).
- Bermatingen
- Daisendorf
- Deggenhausertal
- Eriskirch
- Frickingen
- Friedrichshafen
- Hagnau am Bodensee
- Heiligenberg
- Immenstaad am Bodensee
- Kressbronn am Bodensee
- Langenargen
- Markdorf
- Meckenbeuren
- Meersburg
- Neukirch
- Oberteuringen
- Owingen
- Salem
- Sipplingen
- Stetten
- Tettnang
- Uhldingen-Mühlhofen
- Überlingen
Drei Beispiele aus der LBO
- Garage: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen im Bodenseekreis?
Bei der Bauaufsicht des Kreises, außer in Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden