Bauamt Landkreis Weilheim-Schongau (Bayern)
- 138.957Einwohner
- 966,3km²
- 34Gemeinden
- Weilheim in OberbayernSitz
Wer im Landkreis Weilheim-Schongau bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Online-Angebot
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
Website Landkreis Weilheim-Schongau
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Der Landkreis Weilheim-Schongau ist mit 144 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Von 34 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 2.365 Einwohner. Am kleinsten ist Prem (943).
Im Landesvergleich
Geografisch gehört der Landkreis Weilheim-Schongau zum Süden des Landes. Rang 29 von 96: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Bayern.
Nachbarbezirke
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Landkreis Landsberg am Lech 21,5 km
- Kaufbeuren 28,7 km
- Landkreis Starnberg 28,9 km
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen 30,6 km
- Landkreis Ostallgäu 32,6 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Weilheim i.OB (23.279), Penzberg (17.028) und Peißenberg (13.148).
- Altenstadt
- Antdorf
- Bernbeuren
- Bernried am Starnberger See
- Burggen
- Böbing
- Eberfing
- Eglfing
- Habach
- Hohenfurch
- Hohenpeißenberg
- Huglfing
- Iffeldorf
- Ingenried
- Oberhausen
- Obersöchering
- Peiting
- Peißenberg
- Penzberg
- Polling
- Prem
- Pähl
- Raisting
- Rottenbuch
- Schongau
- Schwabbruck
- Schwabsoien
- Seeshaupt
- Sindelsdorf
- Steingaden
- Weilheim i.OB
- Wessobrunn
- Wielenbach
- Wildsteig
Drei Beispiele aus der BayBO
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Kurz beantwortet
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen im Landkreis Weilheim-Schongau?
Bei der Bauaufsicht des Kreises, außer in Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden