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Terrassenüberdachung in Bayern: genehmigungsfrei oder nicht?

Bayerische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag möglich: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO stellt eine Terrassenüberdachung frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten.

Die maßgebliche Vorschrift in Bayern

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Grenzen aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Flächebis 30 m²
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Bundesweit gilt für eine Terrassenüberdachung

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben 40 m², das Saarland und Hessen nennen keine Fläche, Hessen verlangt dafür aber eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit. Eine Überdachung mit festen, verglasten Seitenwänden kann rechtlich ein Wintergarten sein. Dann gelten andere Regeln.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Für den Abstand zum Nachbarn ist Art. 6 Abs. 5 BayBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Festsetzungen im Bebauungsplan und Gestaltungssatzungen.
  • Seitenwände: offene Überdachung oder schon Wintergarten.

Verfahren für größere Vorhaben

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Bayern das Verfahren nach Art. 58 BayBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach Art. 59 BayBO.

Genehmigungsfreistellung in Bayern · Vereinfachtes Verfahren in Bayern · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Sachsenfreibis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO)
Thüringenfreibis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO)
Baden-Württembergfreiim Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, nicht bei Dachterrassen (Anhang 1 Nr. 1 l LBO)
Hessenfreiohne Größengrenze bei erdgeschossigen Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt i… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.13 HBO)

Terrassenüberdachung: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO.

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Welches Bauamt hilft

Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Bayern haben wir 96 zuständige Stellen erfasst.

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Fragen und Antworten

Muss ich für eine Terrassenüberdachung in Bayern einen Bauantrag stellen?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO.

Welche Grenzen nennt die BayBO?

Fläche bis 30 m²; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Bayern vier Jahre (Art. 71 BayBO).

Brauche ich eine Statik?

Auch verfahrensfreie Anlagen müssen standsicher sein. Hessen verlangt die Bescheinigung einer berechtigten Person ausdrücklich. Bei Bausätzen liefert der Hersteller meist eine Typenstatik.

Quellen und Stand

Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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