Zum Inhalt springen
bauamt.net

Bauamt Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Bayern)

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 70.549Einwohner
  • 560,9km²
  • 17Gemeinden
  • WunsiedelSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

Website der Verwaltung

Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.

Website Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Fläche und Bevölkerung

Auf 560,9 km² kommen 70.549 Menschen, also 126 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt. Bad Alexandersbad ist mit 914 Einwohnern die kleinste der 17 Gemeinden, der Median liegt bei 2.084.

Lage im Land

Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge liegt im Nordosten von Bayern. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen, Vogtlandkreis, sind es 41,4 km. Unter den 96 Bezirken in Bayern ist der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge der 81.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:

Alle 17 Gemeinden

Am größten sind Marktredwitz (17.121), Selb (14.743) und Wunsiedel (8.970).

  • Arzberg
  • Bad Alexandersbad
  • Bad Weißenstadt
  • Hohenberg a.d.Eger
  • Höchstädt i.Fichtelgebirge
  • Kirchenlamitz
  • Marktleuthen
  • Marktredwitz
  • Nagel
  • Röslau
  • Schirnding
  • Schönwald
  • Selb
  • Thiersheim
  • Thierstein
  • Tröstau
  • Wunsiedel

Typische Vorhaben

Kurz beantwortet

Wo stelle ich im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe