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Nutzungsänderung in Baden-Württemberg: Baugenehmigung nötig?

Landesbauordnung für Baden-Württemberg · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

In Baden-Württemberg ist eine Nutzungsänderung nur unter Bedingungen verfahrensfrei: verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten oder wenn im Innenbereich Wohnraum entsteht. Maßgeblich ist § 50 Abs. 2 LBO.

Was in der LBO steht

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn 1. für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder 2. durch die neue Nutzung Wohnraum im Innenbereich geschaffen wird.“

Hintergrund zu eine Nutzungsänderung

Baden-Württemberg stellt außerdem die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich frei. In der Praxis gelten für eine neue Nutzung fast immer andere Anforderungen, etwa an Stellplätze, Brandschutz, Schallschutz oder das Planungsrecht. Prüf vorher, ob die neue Nutzung im Baugebiet überhaupt zulässig ist, und frag im Zweifel per Bauvoranfrage.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Abstandsflächen nach § 5 Abs. 7 LBO: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Brandschutz, Rettungswege, Schallschutz.
  • Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Nutzungen.

Wenn dein Vorhaben größer ist

In Baden-Württemberg heißt das Verfahren ohne Bescheid Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 52 LBO).

Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg · Vereinfachtes Verfahren in Baden-Württemberg · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Hessenbedingt freibaugenehmigungsfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten (auch planungsrechtlich) (Anlage zu § 63 Abschnitt III Nr. 1 HBO)
Rheinland-Pfalzbedingt freigenehmigungsfrei außerhalb des Außenbereichs, wenn keine anderen bedeutsamen Anforderungen gelten; auch die untergeordnete berufliche Mitbenutzung vo… (§ 62 Abs. 2 Nr. 5 LBauO)
Bayernbedingt freiverfahrensfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten (mit Sonderregel für gebietstypische Nutzungen) oder die Anlage selbst… (Art. 57 Abs. 4 BayBO)

Nutzungsänderung: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Mit wenigen Angaben siehst du, ob eine Nutzungsänderung in Baden-Württemberg ohne Bauantrag geht.

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Bauämter in Baden-Württemberg

§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Baden-Württemberg 44 davon mit Rechtsgrundlage auf.

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Fragen und Antworten

Muss ich für eine Nutzungsänderung in Baden-Württemberg einen Bauantrag stellen?

Nur wenn die Bedingungen aus § 50 Abs. 2 LBO erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Wer entscheidet in Baden-Württemberg über Bauanträge?

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht.

Brauche ich für eine Ferienwohnung eine Genehmigung?

Häufig ja, weil eine Ferienwohnung planungsrechtlich eine andere Nutzung als Wohnen sein kann. Hinzu kommen kommunale Zweckentfremdungssatzungen.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für Baden-Württemberg, LBO vom 8. August 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2026 (GBl. Nr. 44), Text gültig ab 28. Februar 2026.

Text nach dem Abdruck der amtlichen Fassung im Merkblatt 610 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Fassung 16.03.2026, gültig ab 28.02.2026). Das amtliche Landesrecht-Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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