Baugenehmigung im Landkreis Verden: das zuständige Bauamt
- 138.626Einwohner
- 789,3km²
- 11Gemeinden
- Verden (Aller)Sitz
Der Landkreis Verden ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte. Auf Antrag kann die Aufgabe Gemeinden ab 30.000 Einwohnern übertragen werden. Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontakt und Website
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Der Landkreis Verden ist mit 176 Einwohnern je km² ähnlich dicht besiedelt wie der Landesdurchschnitt von Niedersachsen (173 je km²). Emtinghausen ist mit 1.524 Einwohnern die kleinste der 11 Gemeinden, der Median liegt bei 10.148.
Lage und Größe
Der Landkreis Verden liegt im Norden von Niedersachsen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Bremen, Bremen, sind es 25,7 km. Unter den 52 Bezirken in Niedersachsen ist der Landkreis Verden der 25.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Bremen 25,7 km, Bremen
- Landkreis Rotenburg (Wümme) 29,8 km
- Landkreis Osterholz 35,9 km
- Delmenhorst 36,4 km
- Landkreis Nienburg/Weser 36,7 km
Alle 11 Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Achim (32.870), Verden (Aller) (27.121) und Oyten (16.380).
- Achim
- Blender
- Dörverden
- Emtinghausen
- Kirchlinteln
- Langwedel
- Ottersberg
- Oyten
- Riede
- Thedinghausen
- Verden (Aller)
Typische Vorhaben
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Dachgaube: Verfahrensfrei
- Abriss: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Landkreis Verden einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 81 NBauO.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden