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Baugenehmigung für einen Anbau in Hamburg

Hamburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Die HBauO stellt einen Anbau nicht frei. Ein Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) für kleine Wohngebäude oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63).

Fundstelle und Wortlaut

Auszug aus der HBauO:

„Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.“

Ein Anbau ist im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben in Hamburg nicht genannt. Deshalb greift der Grundsatz der Genehmigungspflicht aus § 59 Abs. 1 HBauO.

Hintergrund zu einen Anbau

Je nach Lage und Land brauchst du die Genehmigungsfreistellung, das Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg, das Bauanzeigeverfahren in Brandenburg oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist der Weg oft kürzer. Für den Anbau gelten dieselben Anforderungen wie für ein neues Gebäude: Abstandsflächen, Grundflächenzahl, Brandschutz, Wärmeschutz und Standsicherheit.

In vier Schritten prüfen

  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 HBauO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Brandschutz zwischen Bestand und Anbau.
  • Gebäudeklasse des erweiterten Hauses.

Wenn dein Vorhaben größer ist

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 62 HBauO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen beginnen. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 HBauO.

Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Schleswig-HolsteinVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 LBO)
NiedersachsenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63) oder, im qualifizierten Bebauungsplan, die Genehmigungsfreiheit na… (§ 59 Abs. 1 NBauO)
HessenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 64), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren… (§ 62 Abs. 1 HBO)
SachsenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO)

Anbau: alle 16 Länder im Vergleich

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Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 59 Abs. 1 HBauO.

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Bauämter in Hamburg

Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Hamburg haben wir eine zuständige Stelle erfasst.

Bauaufsicht Hamburg

Häufige Fragen

Ist ein Anbau in Hamburg genehmigungspflichtig?

Ja, ein Verfahren ist nötig. Welches, hängt vor allem vom Bebauungsplan ab.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Hamburg bis 500.000 Euro (§ 84 Abs. 3 HBauO).

Kann ich klein anfangen und später erweitern?

Ja, aber jede Erweiterung ist neu zu prüfen. Plane den Endzustand mit, damit Abstandsflächen und Grundflächenzahl auch später passen.

Quellen und Stand

Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).

Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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