Terrassenüberdachung in Hamburg: Baugenehmigung nötig?
Verfahrensfrei nach Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g HBauO. Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe vor Erdgeschossen. Innerhalb dieser Grenzen musst du die Bauaufsicht in Hamburg nicht beteiligen.
Fundstelle und Wortlaut
Der zitierte Text stammt aus der HBauO in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.
„Überdachungen von Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m vor Erdgeschossen“
Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit
| Fläche | bis 30 m² |
|---|---|
| Tiefe | bis 3 m |
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).
Hintergrund zu eine Terrassenüberdachung
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben 40 m², das Saarland und Hessen nennen keine Fläche, Hessen verlangt dafür aber eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit. Eine Überdachung mit festen, verglasten Seitenwänden kann rechtlich ein Wintergarten sein. Dann gelten andere Regeln.
Diese Regeln bleiben bestehen
Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
- Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
- Abstand zur Nachbargrenze, in Niedersachsen mindestens 3 m.
- Standsicherheit bei Schnee und Wind.
- Hamburg hat zum 1. Januar 2026 eine neue Bauordnung bekommen. Die verfahrensfreien Vorhaben stehen jetzt in einer Anlage zum Gesetz.
Wenn dein Vorhaben größer ist
In Hamburg heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 HBauO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 HBauO.
Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | frei | bis 40 m² Grundfläche mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO) |
| Schleswig-Holstein | frei | über ebenerdigen Terrassen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO (Schleswig-Holstein)) |
| Hessen | frei | ohne Größengrenze bei erdgeschossigen Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt i… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.13 HBO) |
| Baden-Württemberg | frei | im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, nicht bei Dachterrassen (Anhang 1 Nr. 1 l LBO) |
Terrassenüberdachung: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
Mit wenigen Angaben siehst du, ob eine Terrassenüberdachung in Hamburg ohne Bauantrag geht.
Bauämter in Hamburg
Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Hamburg haben wir eine zuständige Stelle erfasst.
Häufige Fragen
Ist eine Terrassenüberdachung in Hamburg genehmigungspflichtig?
Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g HBauO.
Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Hamburg ohne Verfahren sein?
Fläche bis 30 m²; Tiefe bis 3 m; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.
Wo frage ich in Hamburg nach?
In Hamburg sind die Bauprüfabteilungen der sieben Bezirksämter für die meisten Bauanträge zuständig. Bestimmte Vorhaben prüft die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Ab wann wird aus der Überdachung ein Wintergarten?
Wenn die Überdachung rundum geschlossen und als Raum nutzbar ist, behandeln die Länder sie als Wintergarten oder Vorbau. Offene oder nur teilweise verglaste Überdachungen bleiben Terrassenüberdachungen.
Quellen und Stand
Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).
Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden