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Pool in Hamburg: Baugenehmigung nötig?

Hamburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

In Hamburg ist ein Pool nach Anlage Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a HBauO verfahrensfrei, und zwar bis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich und in Kleingartenanlagen.

Der Wortlaut von Anlage Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a HBauO

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich und in Kleingartenanlagen“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Grenzwerte nach Anlage Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a HBauO
Beckeninhaltbis 100 m³
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.

Bundesweit gilt für einen Pool

Bayern und das Saarland setzen bei Schwimmbecken gar keine Größengrenze, Hessen begrenzt zusätzlich die Tiefe auf 2 m. Ein normaler Gartenpool mit 8 × 4 m und 1,50 m Tiefe hat 48 m³ und liegt damit fast überall unter der Grenze. Neben der Bauordnung spielen Wasserrecht, Lärmschutz und Nachbarrecht eine Rolle.

Diese Regeln bleiben bestehen

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 HBauO: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Überdachung: luftgetragene Hallen sind teils eigens geregelt.
  • Beckeninhalt in Kubikmetern, nicht die Wasserfläche.

Verfahren für größere Vorhaben

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 62 HBauO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen beginnen. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 HBauO.

Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Schleswig-HolsteinfreiSchwimmbecken und Naturteiche bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsrä… (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein))
Niedersachsenfreials Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Wohngebäudes (Anhang Nr. 9.6 NBauO)
Bayernfreiohne Größengrenze einschließlich temporärer luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a BayBO)
Baden-Württembergfreials Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Nutzung (Anhang 1 Nr. 6 e LBO)

Pool: alle 16 Länder im Vergleich

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Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus Anlage Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a HBauO.

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Welches Bauamt hilft

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Hamburg umfasst eine Stelle mit ihren Dienststellen.

Bauaufsicht Hamburg

Fragen und Antworten

Ist ein Pool in Hamburg genehmigungspflichtig?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist Anlage Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a HBauO.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Brauche ich für einen Aufstellpool eine Genehmigung?

Ein Aufstellpool, der nur im Sommer steht, ist in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Bleibt er dauerhaft mit Fundament stehen, gelten die Regeln für Schwimmbecken.

Quellen und Stand

Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).

Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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