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Wärmepumpe in Hamburg: genehmigungsfrei oder nicht?

Hamburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Hamburg darfst du eine Wärmepumpe ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: Wärmepumpen nach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 (bis 2 m Höhe, je Grundstücksgrenze bis 3 m Gesamtlänge, nahe an der Außenwand) und als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung. Rechtsgrundlage ist Anlage Abschnitt I Nr. 3 Buchst. f und Nr. 2 HBauO.

So steht es im Gesetz

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Wärmepumpen nach § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 4“

„Wärmepumpen einschließlich ihrer Fundamente und Einhausungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 3 m“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Maße laut Anlage Abschnitt I Nr. 3 Buchst. f und Nr. 2 HBauO
Höhebis 2 m
Längebis 3 m
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Hintergrund zu eine Wärmepumpe

Mehrere Länder haben Wärmepumpen in den Abstandsflächen ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel Hamburg und Sachsen-Anhalt bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze. Für den Schall gilt die TA Lärm. Plane das Außengerät so, dass die Richtwerte am Nachbarhaus eingehalten werden.

Worauf du trotzdem achten musst

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 HBauO: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Schallleistung und Richtwerte der TA Lärm am Nachbargebäude.
  • Förderantrag vor Auftragsvergabe.

Wenn dein Vorhaben größer ist

In Hamburg heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 HBauO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 HBauO.

Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Schleswig-Holsteinfreiausdrücklich genannt, § 42 Abs. 6 gilt entsprechend (§ 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c LBO (Schleswig-Holstein))
Niedersachsenfreiohne Größengrenze (Anhang Nr. 2.2 NBauO)
Bayernfreials Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO)
Hessenfreielektrisch betriebene Wärmepumpen bis 1 000 kW elektrischer Aufnahmeleistung; Ausführung durch eine Fachfirma (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 3.8 HBO)

Wärmepumpe: alle 16 Länder im Vergleich

Eigene Maße eingeben

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus Anlage Abschnitt I Nr. 3 Buchst. f und Nr. 2 HBauO.

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Bauämter in Hamburg

Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Hamburg haben wir eine zuständige Stelle erfasst.

Bauaufsicht Hamburg

Häufige Fragen

Muss ich für eine Wärmepumpe in Hamburg einen Bauantrag stellen?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von Anlage Abschnitt I Nr. 3 Buchst. f und Nr. 2 HBauO bleiben.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Wer ist bei Lärmbeschwerden zuständig?

Je nach Land die Immissionsschutzbehörde oder das Ordnungsamt, nicht in erster Linie das Bauamt.

Quellen und Stand

Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).

Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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