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Zaun und Mauer in Hamburg: Baugenehmigung nötig?

Hamburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Kein Bauantrag nötig: Die HBauO stellt einen Zaun oder eine Mauer in Anlage Abschnitt I Nr. 7 Buchst. a HBauO verfahrensfrei, bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich.

Fundstelle und Wortlaut

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“

Maße, die du einhalten musst

Grenzen aus Anlage Abschnitt I Nr. 7 Buchst. a HBauO
Höhebis 2 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Bundesweit gilt für einen Zaun oder eine Mauer

Zäune, Mauern und Sichtschutzwände bis 2 m Höhe sind in den meisten Ländern verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich gar keine Höhe. Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen.

Diese Regeln bleiben bestehen

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 6 Abs. 5 HBauO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Nachbarrechtsgesetz des Landes (Grenzabstand, Einfriedungspflicht).
  • Höhe über Geländeoberfläche.
  • Hamburg hat zum 1. Januar 2026 eine neue Bauordnung bekommen. Die verfahrensfreien Vorhaben stehen jetzt in einer Anlage zum Gesetz.

Verfahren für größere Vorhaben

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 62 HBauO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen beginnen. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 HBauO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Schleswig-HolsteinfreiStützwände und Einfriedungen bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein))
NiedersachsenfreiEinfriedungen bis 2 m über der Geländeoberfläche (im Außenbereich nur nahe einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen), Stützmauern bis 1,50 m (Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO)
Sachsenfreibis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO)
HessenfreiEinfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich; Stützmauern über 1,50 m mit Statik-Besche… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 7.1 und 7.2 HBO)

Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich

Eigene Maße eingeben

Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Zaun oder eine Mauer in Hamburg ohne Bauantrag geht.

Check für Zaun und Mauer in Hamburg starten

Welches Bauamt hilft

Zuständigkeitsanordnung der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Hamburg die zuständige Stelle mit Rechtsgrundlage auf.

Bauaufsicht Hamburg

Kurz beantwortet

Ist ein Zaun oder eine Mauer in Hamburg genehmigungspflichtig?

Nein, solange du die Grenzen aus Anlage Abschnitt I Nr. 7 Buchst. a HBauO einhältst.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

In den meisten Ländern bis 2 m, außer im Außenbereich. Die Gemeinde kann im Bebauungsplan oder in einer Satzung niedrigere Höhen festsetzen.

Quellen und Stand

Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).

Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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