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Tiny House in Hamburg: genehmigungsfrei oder nicht?

Hamburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Für ein Tiny House kommst du in Hamburg um ein Verfahren nicht herum. Verfahrensfrei ist nur ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren.

So steht es im Gesetz

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist.“

Der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben in Hamburg erwähnt ein Tiny House nicht. Maßgeblich ist deshalb § 59 Abs. 1 HBauO.

Typisch bei Tiny House (alle Länder)

In den meisten Ländern ist es deshalb nicht verfahrensfrei. Bayern, Sachsen und das Saarland stellen Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs frei, ohne Aufenthaltsräume auszuschließen. Ein typisches Tiny House auf einem Anhänger liegt knapp unter oder über diesem Wert.

So gehst du vor

  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Abstandsflächen.
  • Brutto-Rauminhalt nach Außenmaßen.

Welches Verfahren in Hamburg dann gilt

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 62 HBauO der kürzeste Weg. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 HBauO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
NiedersachsenVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1.1. Es braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 NBauO)
Schleswig-HolsteinVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1 Buchst. a. Es braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 LBO)
Bayernbedingt freials Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO)
Nordrhein-WestfalenVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1 Buchst. a. Es braucht ein Verfahren. (§ 60 Abs. 1 BauO NRW 2018)

Tiny House: alle 16 Länder im Vergleich

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Ansprechpartner bei Fragen

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Hamburg umfasst eine Stelle mit ihren Dienststellen.

Bauaufsicht Hamburg

Fragen und Antworten

Muss ich für ein Tiny House in Hamburg einen Bauantrag stellen?

Ja, ein Verfahren ist nötig. Welches, hängt vor allem vom Bebauungsplan ab.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Hamburg drei Jahre (§ 75 HBauO).

Was ist mit Campingplätzen?

Auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen gelten eigene Regeln. Dauerwohnen ist dort in der Regel nicht erlaubt.

Quellen und Stand

Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).

Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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