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Tiny House in Schleswig-Holstein: Baugenehmigung nötig?

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

In Schleswig-Holstein braucht ein Tiny House ein bauaufsichtliches Verfahren. Ein Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1 Buchst. a. Es braucht ein Verfahren.

So steht es im Gesetz

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung“

Eine Ausnahme für ein Tiny House fehlt in § 61. Damit bleibt es bei der Genehmigungspflicht nach § 59 Abs. 1 LBO.

Typisch bei Tiny House (alle Länder)

Bayern, Sachsen und das Saarland stellen Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs frei, ohne Aufenthaltsräume auszuschließen. Ein typisches Tiny House auf einem Anhänger liegt knapp unter oder über diesem Wert. Auch wenn das Verfahren entfällt, bleiben die großen Fragen: Ist Wohnen auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig, ist es erschlossen (Wasser, Abwasser, Zufahrt), werden Abstandsflächen eingehalten, und erfüllt das Haus die Anforderungen an Aufenthaltsräume und den Wärmeschutz? Kläre das vor dem Kauf mit dem Bauamt.

So gehst du vor

  • Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 LBO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Anforderungen an Aufenthaltsräume (Raumhöhe, Belichtung).
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnen auf dem Grundstück.

Welches Verfahren in Schleswig-Holstein dann gilt

Der schnellste Weg führt über § 62 LBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 LBO.

Genehmigungsfreistellung in Schleswig-Holstein · Vereinfachtes Verfahren in Schleswig-Holstein · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
NiedersachsenVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1.1. Es braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 NBauO)
Mecklenburg-VorpommernVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1 Buchst. b. Es braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 LBauO M-V)
HamburgVerfahrenVerfahrensfrei ist nur ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 HBauO)

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Ansprechpartner bei Fragen

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Schleswig-Holstein umfasst 15 Behörden.

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Häufige Fragen

Ist ein Tiny House in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig?

Ja, eine Ausnahme sieht die LBO nicht vor.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Schleswig-Holstein bis 500.000 Euro (§ 84 Abs. 3 LBO (Schleswig-Holstein)).

Ist ein Tiny House auf Rädern ein Fahrzeug?

Solange es bewegt wird, ja. Steht es dauerhaft an einem Ort und wird bewohnt, ist es eine bauliche Anlage.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).

Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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