Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein: genehmigungsfrei oder nicht?
Für eine Terrassenüberdachung brauchst du in Schleswig-Holstein keine Baugenehmigung, wenn die Maße passen. § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO (Schleswig-Holstein) nennt die Bedingung: über ebenerdigen Terrassen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe.
Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO (Schleswig-Holstein)
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“
Maße, die du einhalten musst
| Fläche | bis 30 m² |
|---|---|
| Tiefe | bis 3 m |
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.
Was bei eine Terrassenüberdachung oft übersehen wird
Die meisten Länder lassen Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Fläche ohne Bauantrag zu, häufig 30 m², teils mit einer Tiefenbegrenzung von 3 m bis 4,50 m. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben 40 m², das Saarland und Hessen nennen keine Fläche, Hessen verlangt dafür aber eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit. Eine Überdachung mit festen, verglasten Seitenwänden kann rechtlich ein Wintergarten sein.
Prüfe zusätzlich diese Punkte
Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
- Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
- Nur ebenerdige Terrassen oder auch Dachterrassen.
- Abstand zur Nachbargrenze, in Niedersachsen mindestens 3 m.
- Verfahrensfrei sind in Schleswig-Holstein nur notwendige Garagen und notwendige Stellplätze nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 b und Nr. 14 b.
Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird
Der schnellste Weg führt über § 62 LBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 LBO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.
Genehmigungsfreistellung in Schleswig-Holstein · Vereinfachtes Verfahren in Schleswig-Holstein · Bauvoranfrage
Andere Länder, andere Grenzen
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | frei | mit einer Fläche bis zu 40 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V) |
| Hamburg | frei | bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe vor Erdgeschossen (Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g HBauO) |
| Niedersachsen | frei | bis 40 m² Grundfläche mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO) |
Terrassenüberdachung: alle 16 Länder im Vergleich
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Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.
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Zuständige Bauaufsicht in Schleswig-Holstein
Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Schleswig-Holstein umfasst 15 Behörden.
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Fragen und Antworten
Muss ich für eine Terrassenüberdachung in Schleswig-Holstein einen Bauantrag stellen?
Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO (Schleswig-Holstein).
Welche Maße gelten in Schleswig-Holstein?
Fläche bis 30 m²; Tiefe bis 3 m; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.
Wo frage ich in Schleswig-Holstein nach?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.
Ab wann wird aus der Überdachung ein Wintergarten?
Wenn die Überdachung rundum geschlossen und als Raum nutzbar ist, behandeln die Länder sie als Wintergarten oder Vorbau. Offene oder nur teilweise verglaste Überdachungen bleiben Terrassenüberdachungen.
Quellen und Stand
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).
Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
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