Dachgaube in Schleswig-Holstein: Baugenehmigung nötig?
In Schleswig-Holstein braucht eine Dachgaube ein bauaufsichtliches Verfahren. Dachgauben sind in § 61 nicht genannt. Sie brauchen ein Verfahren, oft die Genehmigungsfreistellung (§ 62) im Bebauungsplangebiet.
So steht es im Gesetz
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung“
Weder § 61 noch eine andere Ausnahmevorschrift der LBO nennt eine Dachgaube. Es gilt der Grundsatz aus § 59 Abs. 1 LBO.
Was bei eine Dachgaube oft übersehen wird
Eine Dachgaube verändert die äußere Gestalt des Hauses und oft die Konstruktion des Dachs. Deshalb ist sie in vielen Ländern nicht verfahrensfrei. Es gibt aber Ausnahmen: Hamburg erlaubt Gauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge, Hessen und Niedersachsen nennen Dachgauben ausdrücklich, Bayern im Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, Nordrhein-Westfalen in Satzungsgebieten.
Schritt für Schritt zur Entscheidung
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
- Gebäudeenergiegesetz beim Ausbau zu Wohnraum.
- Brandschutz und Abstand zu Brandwänden.
- Verfahrensfrei sind in Schleswig-Holstein nur notwendige Garagen und notwendige Stellplätze nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 b und Nr. 14 b.
Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird
Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Schleswig-Holstein das Verfahren nach § 62 LBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 63 LBO).
Genehmigungsfreistellung in Schleswig-Holstein · Vereinfachtes Verfahren in Schleswig-Holstein · Bauvoranfrage
Andere Länder, andere Grenzen
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | Verfahren | Dachgauben sind in § 61 nicht genannt. Sie brauchen ein Verfahren, im Bebauungsplangebiet oft die Genehmigungsfreistellung (§ 62). (§ 59 Abs. 1 LBauO M-V) |
| Hamburg | frei | Dachgauben und Dacheinschnitte, wenn ihre Länge insgesamt höchstens ein Drittel der zugehörigen Gebäudeseitenlänge beträgt (Anlage Abschnitt I Nr. 11 Buchst. f HBauO) |
| Niedersachsen | frei | Dachgauben und vergleichbare Dachaufbauten ohne Größengrenze im Anhang (Anhang Nr. 13.7 NBauO) |
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Zuständige Bauaufsicht in Schleswig-Holstein
Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Schleswig-Holstein haben wir 15 zuständige Stellen erfasst.
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Kurz beantwortet
Ist eine Dachgaube in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig?
Ja. Im Bebauungsplangebiet oft als Genehmigungsfreistellung, sonst im vereinfachten Verfahren.
Welche Behörde ist in Schleswig-Holstein zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.
Ist eine Dachgaube genehmigungspflichtig?
In den meisten Ländern ja. Verfahrensfrei ist sie nur dort, wo die Landesbauordnung sie ausdrücklich nennt, oft mit Bedingungen wie Satzungsgebiet, Größe oder Statikbescheinigung.
Quellen und Stand
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).
Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
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