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Bauamt Landkreis Freising: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 184.564Einwohner
  • 799,8km²
  • 24Gemeinden
  • FreisingSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Freising, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

Kontaktdaten

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Landkreis Freising

Profil laut Gemeindeverzeichnis

Der Landkreis Freising ist mit 231 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Gammelsdorf ist mit 1.599 Einwohnern die kleinste der 24 Gemeinden, der Median liegt bei 4.068.

Lage im Land

Der Landkreis Freising liegt im Südosten von Bayern. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Freising auf Rang 11 von 96 Bauaufsichtsbezirken in Bayern.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:

Städte und Gemeinden

Am größten sind Freising (48.928), Neufahrn b.Freising (21.061) und Moosburg a.d.Isar (20.012).

  • Allershausen
  • Attenkirchen
  • Au i.d.Hallertau
  • Eching
  • Fahrenzhausen
  • Freising
  • Gammelsdorf
  • Haag a.d.Amper
  • Hallbergmoos
  • Hohenkammer
  • Hörgertshausen
  • Kirchdorf a.d.Amper
  • Kranzberg
  • Langenbach
  • Marzling
  • Mauern
  • Moosburg a.d.Isar
  • Nandlstadt
  • Neufahrn b.Freising
  • Paunzhausen
  • Rudelzhausen
  • Wang
  • Wolfersdorf
  • Zolling

Was du in Bayern ohne Bauantrag bauen darfst

Fragen und Antworten

Wer erteilt im Landkreis Freising die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?

In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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