Bauamt Landkreis Freising: zuständige Bauaufsicht
- 184.564Einwohner
- 799,8km²
- 24Gemeinden
- FreisingSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Freising, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Kontaktdaten
Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Der Landkreis Freising ist mit 231 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Bayern (193 je km²). Gammelsdorf ist mit 1.599 Einwohnern die kleinste der 24 Gemeinden, der Median liegt bei 4.068.
Lage im Land
Der Landkreis Freising liegt im Südosten von Bayern. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Freising auf Rang 11 von 96 Bauaufsichtsbezirken in Bayern.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Landkreis Erding 20 km
- Landshut 24 km
- Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm 24,3 km
- Landkreis Landshut 28,1 km
- Landkreis Kelheim 36,7 km
Städte und Gemeinden
Am größten sind Freising (48.928), Neufahrn b.Freising (21.061) und Moosburg a.d.Isar (20.012).
- Allershausen
- Attenkirchen
- Au i.d.Hallertau
- Eching
- Fahrenzhausen
- Freising
- Gammelsdorf
- Haag a.d.Amper
- Hallbergmoos
- Hohenkammer
- Hörgertshausen
- Kirchdorf a.d.Amper
- Kranzberg
- Langenbach
- Marzling
- Mauern
- Moosburg a.d.Isar
- Nandlstadt
- Neufahrn b.Freising
- Paunzhausen
- Rudelzhausen
- Wang
- Wolfersdorf
- Zolling
Was du in Bayern ohne Bauantrag bauen darfst
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Carport: Verfahrensfrei
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wer erteilt im Landkreis Freising die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden