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Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt: genehmigungsfrei oder nicht?

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Kein Bauantrag nötig: Die BauO LSA stellt eine Terrassenüberdachung in § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA verfahrensfrei, mit einer Fläche bis zu 30 m².

Die maßgebliche Vorschrift in Sachsen-Anhalt

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²“

Maße, die du einhalten musst

Grenzwerte nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA
Flächebis 30 m²
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Bundesweit gilt für eine Terrassenüberdachung

Die meisten Länder lassen Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Fläche ohne Bauantrag zu, häufig 30 m², teils mit einer Tiefenbegrenzung von 3 m bis 4,50 m. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben 40 m², das Saarland und Hessen nennen keine Fläche, Hessen verlangt dafür aber eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit. Eine Überdachung mit festen, verglasten Seitenwänden kann rechtlich ein Wintergarten sein.

Was auch ohne Bauantrag gilt

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 BauO LSA: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Fläche und Tiefe der Überdachung.
  • Abstand zur Nachbargrenze, in Niedersachsen mindestens 3 m.

Verfahren für größere Vorhaben

Der schnellste Weg führt über § 61 BauO LSA: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde. Passt die Freistellung nicht, ist § 62 BauO LSA einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Sachsen-Anhalt · Vereinfachtes Verfahren in Sachsen-Anhalt · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Sachsenfreibis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO)
Brandenburgfreibis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j BbgBO)
Niedersachsenfreibis 40 m² Grundfläche mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO)
Thüringenfreibis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO)

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Fragen und Antworten

Muss ich für eine Terrassenüberdachung in Sachsen-Anhalt einen Bauantrag stellen?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA bleiben.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Sachsen-Anhalt bis 500.000 Euro (§ 83 Abs. 3 BauO LSA).

Brauche ich eine Statik?

Auch verfahrensfreie Anlagen müssen standsicher sein. Hessen verlangt die Bescheinigung einer berechtigten Person ausdrücklich. Bei Bausätzen liefert der Hersteller meist eine Typenstatik.

Quellen und Stand

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, mit der vom Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossenen Novelle.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Novelle vom Dezember 2025, abgeglichen mit der Pressemitteilung des Ministeriums. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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