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Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Terrassenüberdachung verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.

So steht es im Gesetz

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 40 m²“

Grenzwerte in Mecklenburg-Vorpommern

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V
Flächebis 40 m²
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Was bei eine Terrassenüberdachung oft übersehen wird

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben 40 m², das Saarland und Hessen nennen keine Fläche, Hessen verlangt dafür aber eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit. Eine Überdachung mit festen, verglasten Seitenwänden kann rechtlich ein Wintergarten sein. Dann gelten andere Regeln.

Worauf du trotzdem achten musst

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Mecklenburg-Vorpommerns: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Standsicherheit bei Schnee und Wind.
  • Festsetzungen im Bebauungsplan und Gestaltungssatzungen.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren nach § 62 LBauO M-V in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 63 LBauO M-V.

Genehmigungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern · Vereinfachtes Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Schleswig-Holsteinfreiüber ebenerdigen Terrassen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO (Schleswig-Holstein))
Niedersachsenfreibis 40 m² Grundfläche mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO)
Brandenburgfreibis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j BbgBO)

Terrassenüberdachung: alle 16 Länder im Vergleich

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Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.

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Zuständige Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern

Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir 8 zuständige Stellen erfasst.

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Fragen und Antworten

Muss ich für eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern einen Bauantrag stellen?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V bleiben.

Welche Grenzen nennt die LBauO M-V?

Fläche bis 40 m²; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Mecklenburg-Vorpommern vier Jahre (§ 75 LBauO M-V).

Brauche ich eine Statik?

Auch verfahrensfreie Anlagen müssen standsicher sein. Hessen verlangt die Bescheinigung einer berechtigten Person ausdrücklich. Bei Bausätzen liefert der Hersteller meist eine Typenstatik.

Quellen und Stand

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344; 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2026 (GVOBl. M-V S. 522).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung vom 26.05.2026. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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