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Carport in Rheinland-Pfalz ohne Bauantrag?

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag möglich: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO stellt einen Carport frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten. Dieselbe Vorschrift gilt in Rheinland-Pfalz auch für Garage.

So steht es im Gesetz

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m“

Grenzwerte in Rheinland-Pfalz

Grenzwerte nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO
Flächebis 50 m²
Mittlere Wandhöhebis 3,2 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan, also im Außenbereich, entfällt die Freiheit.

Bundesweit gilt für einen Carport

Verfahrensfrei heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist. Der Bebauungsplan kann vorschreiben, wo Nebenanlagen stehen dürfen, eine Gestaltungssatzung kann Dachform oder Material regeln, und an der Grundstücksgrenze gelten die Abstandsflächenregeln des Landes. Prüf deshalb vor der Bestellung beides: die Verfahrensfreiheit und die Regeln, die trotzdem einzuhalten sind.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Rheinland-Pfalzs: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Lage: Innenbereich, Bebauungsplangebiet oder Außenbereich.
  • Abstand zur Grundstücksgrenze und die Sonderregeln für Grenzgaragen.

Verfahren für größere Vorhaben

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Rheinland-Pfalz das Verfahren nach § 67 LBauO in Betracht (Freistellungsverfahren). Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 66 LBauO.

Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Saarlandfreieingeschossig mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und bis zu 36 m² Bruttogrundfläche, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO (Saarland))
Hessenfreibis 50 m² Grundfläche einschließlich Abstellraum, Zufahrten bis 200 m² (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO)
Baden-Württembergfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 b LBO)
Nordrhein-Westfalenfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 m², außer im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018)

Carport: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.

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Welches Bauamt hilft

Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.

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Kurz beantwortet

Muss ich für einen Carport in Rheinland-Pfalz einen Bauantrag stellen?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO bleiben.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?

Ist der Carport genehmigungspflichtig, kann die Bauaufsicht die Arbeiten stoppen, eine nachträgliche Genehmigung verlangen oder den Rückbau anordnen. Außerdem drohen Bußgelder nach der Landesbauordnung.

Quellen und Stand

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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