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Garage bauen in Hamburg: was die HBauO verlangt

Hamburgische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Hamburg ist eine Garage verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b HBauO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten. Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b HBauO erfasst in Hamburg außerdem Carport.

So steht es im Gesetz

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„eine Garage oder ein überdachter Abstellplatz für Mobilitätsmittel mit einer Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich“

Maße, die du einhalten musst

Grenzwerte nach Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b HBauO
Flächebis 50 m²
Mittlere Wandhöhebis 3 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Typisch bei Garage (alle Länder)

Im Außenbereich ist eine Garage praktisch nie verfahrensfrei. Fertiggaragen aus Beton oder Stahl werden genauso behandelt wie gemauerte Garagen. Entscheidend sind die Maße, nicht die Bauweise.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.

  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Entwässerung der Dachfläche.
  • Grundfläche oder Brutto-Grundfläche und die mittlere Wandhöhe.

Welches Verfahren in Hamburg dann gilt

In Hamburg heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 62 HBauO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 HBauO.

Genehmigungsfreistellung in Hamburg · Vereinfachtes Verfahren in Hamburg · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
Schleswig-Holsteinbedingt freinur notwendige Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO (Schleswig-Holstein))
Niedersachsenfreimit insgesamt bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und bis 3 m Höhe einschließlich Zufahrten, außer im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO)
Bayernfreimit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO)
Hessenfreibis 50 m² Grundfläche einschließlich Abstellraum, Zufahrten bis 200 m² (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO)

Garage: alle 16 Länder im Vergleich

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Mit wenigen Angaben siehst du, ob eine Garage in Hamburg ohne Bauantrag geht.

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Ansprechpartner bei Fragen

Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Hamburg:

Bauaufsicht Hamburg

Häufige Fragen

Ist eine Garage in Hamburg genehmigungspflichtig?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von Anlage Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b HBauO bleiben.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Zählt der Abstellraum mit?

Ja, wenn er Teil der Garage ist. Mehrere Länder nennen den Abstellraum ausdrücklich und rechnen ihn in die Fläche ein.

Quellen und Stand

Hamburgische Bauordnung vom 6. Januar 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand 25.09.2025).

Amtliche Lesefassung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Stand 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026).

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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