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Nutzungsänderung bauen in Nordrhein-Westfalen: was die BauO NRW 2018 verlangt

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

Teilweise verfahrensfrei: Die BauO NRW 2018 nennt in § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 Voraussetzungen, nämlich verfahrensfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten oder die Anlage selbst verfahrensfrei wäre.

So steht es im Gesetz

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen, wenn 1. für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen nach den §§ 64, 65 in Verbindung mit § 68 als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen“

Hintergrund zu eine Nutzungsänderung

Verfahrensfrei ist sie in allen Ländern nur, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten. Baden-Württemberg stellt außerdem die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich frei. In der Praxis gelten für eine neue Nutzung fast immer andere Anforderungen, etwa an Stellplätze, Brandschutz, Schallschutz oder das Planungsrecht.

Was auch ohne Bauantrag gilt

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Nordrhein-Westfalens: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Brandschutz, Rettungswege, Schallschutz.
  • Zulässigkeit im Baugebiet nach Bebauungsplan oder Umgebung.

Wenn dein Vorhaben größer ist

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Nordrhein-Westfalen das Verfahren nach § 63 BauO NRW 2018 in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 64 BauO NRW 2018.

Genehmigungsfreistellung in Nordrhein-Westfalen · Vereinfachtes Verfahren in Nordrhein-Westfalen · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Niedersachsenbedingt freiverfahrensfrei, wenn Planungsrecht und Bauordnung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellen; außerdem der Ausbau des Dachgeschosses ein… (§ 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NBauO)
Hessenbedingt freibaugenehmigungsfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten (auch planungsrechtlich) (Anlage zu § 63 Abschnitt III Nr. 1 HBO)
Rheinland-Pfalzbedingt freigenehmigungsfrei außerhalb des Außenbereichs, wenn keine anderen bedeutsamen Anforderungen gelten; auch die untergeordnete berufliche Mitbenutzung vo… (§ 62 Abs. 2 Nr. 5 LBauO)

Nutzungsänderung: alle 16 Länder im Vergleich

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Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Nordrhein-Westfalen für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung?

Nur wenn die Bedingungen aus § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Nordrhein-Westfalen drei Jahre (§ 77 BauO NRW 2018).

Brauche ich für eine Ferienwohnung eine Genehmigung?

Häufig ja, weil eine Ferienwohnung planungsrechtlich eine andere Nutzung als Wohnen sein kann. Hinzu kommen kommunale Zweckentfremdungssatzungen.

Quellen und Stand

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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