Baugenehmigung im Oberbergischer Kreis: das zuständige Bauamt
- 274.057Einwohner
- 918,8km²
- 13Gemeinden
- GummersbachSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Oberbergischer Kreises, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden. Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben ein eigenes Bauordnungsamt. Der Kreis ist nur für die übrigen Gemeinden zuständig.
Hier ist nicht der Kreis zuständig
- Gummersbach (Mittlere kreisangehörige Stadt)
- Radevormwald (Mittlere kreisangehörige Stadt)
- Wiehl (Mittlere kreisangehörige Stadt)
- Wipperfürth (Mittlere kreisangehörige Stadt)
Kontaktdaten
Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.
Fläche und Bevölkerung
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 298 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 529. Morsbach ist mit 10.555 Einwohnern die kleinste der 13 Gemeinden, der Median liegt bei 19.737. In Städten mit eigener Bauaufsicht wohnen 119.623 Menschen, das sind etwa 44 Prozent. Die Kreisverwaltung entscheidet nur für die übrigen 154.434.
Lage im Land
Der Oberbergischer Kreis liegt im Süden von Nordrhein-Westfalen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Landkreis Altenkirchen, sind es 35,5 km. Unter den 216 Bezirken in Nordrhein-Westfalen ist der Oberbergischer Kreis der 34.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Gummersbach 3,5 km
- Wiehl 9,3 km
- Wipperfürth 12,3 km
- Overath 19,8 km
- Radevormwald 21,9 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Gummersbach (51.290), Wiehl (25.164) und Lindlar (21.615).
- Bergneustadt
- Engelskirchen
- Gummersbach eigene Bauaufsicht
- Hückeswagen
- Lindlar
- Marienheide
- Morsbach
- Nümbrecht
- Radevormwald eigene Bauaufsicht
- Reichshof
- Waldbröl
- Wiehl eigene Bauaufsicht
- Wipperfürth eigene Bauaufsicht
Typische Vorhaben
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Tiny House: Verfahren nötig
- Pool: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Oberbergischer Kreis einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden