Baugenehmigung in Delbrück: das zuständige Bauamt
- 32.166Einwohner
- 157,3km²
Delbrück ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Zuständig ist deshalb nicht der Kreis Paderborn, sondern die Stadt.
Fundstelle: § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Kontaktdaten
Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.
Zuständig im ganzen Stadtgebiet
9 Stadt- und Ortsteile gehören laut Wikidata zu Delbrück:
- Anreppen
- Bentfeld
- Boke
- Hagen
- Lippling
- Ostenland
- Schöning
- Steinhorst
- Westenholz
Postleitzahlen im Gebiet: 33129
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Delbrück ist mit 205 Einwohnern je km² deutlich dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (529 je km²).
Im Landesvergleich
Vom Mittelpunkt des Kreises Paderborn aus gesehen liegt Delbrück im Nordwesten (13,5 km). Laut Wikidata liegt Delbrück auf etwa 100 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Waldeck-Frankenberg in Hessen liegt 58,8 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 157 von 216: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Nordrhein-Westfalen.
Nachbarbezirke
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Rietberg 9,9 km
- Verl 13,4 km
- Schloß Holte-Stukenbrock 13,4 km
- Kreis Paderborn 13,5 km
- Paderborn 14,9 km
Delbrück im Kreis Paderborn
Mit 32.166 Einwohnern ist Delbrück eine Mittelstadt. Für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Paderborn. Weitere Städte mit eigener Bauaufsicht, zum Beispiel Paderborn.
Drei Beispiele aus der BauO NRW 2018
- Tiny House: Verfahren nötig
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen in Delbrück?
An die Stadtverwaltung Delbrück.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden