Wer genehmigt Bauvorhaben in Petershagen?
- 25.340Einwohner
- 211,9km²
Die Stadt Petershagen (Mittlere kreisangehörige Stadt) prüft Bauanträge selbst. Für die übrigen Orte des Kreises Minden-Lübbecke ist die Kreisverwaltung zuständig.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Online-Angebot
Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.
PLZ: 32469
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 120 je km², in Nordrhein-Westfalen insgesamt bei 529. Petershagen ist damit deutlich dünner besiedelt als das Land.
Wo der Bezirk liegt
Petershagen liegt im Norden des Kreises Minden-Lübbecke, rund 11,9 km vom Mittelpunkt des Kreises entfernt. Höhenlage laut Wikidata: rund 41 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Niedersachsen, Landkreis Schaumburg, sind es 20,3 km. Nach Einwohnern liegt Petershagen auf Rang 195 von 216 Bauaufsichtsbezirken in Nordrhein-Westfalen.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Minden 11,1 km
- Kreis Minden-Lübbecke 11,9 km
- Porta Westfalica 16,2 km
- Landkreis Schaumburg 20,3 km, Niedersachsen
- Espelkamp 22,7 km
Stadt und Kreis
Mit 25.340 Einwohnern ist Petershagen eine Mittelstadt. Die übrigen Gemeinden betreut Kreis Minden-Lübbecke. Auch selbst zuständig: Porta Westfalica, Espelkamp, Minden und 2 weitere.
Was du in Nordrhein-Westfalen ohne Bauantrag bauen darfst
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Stellplatz: Verfahrensfrei
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wer erteilt in Petershagen die Baugenehmigung?
Die Stadtverwaltung Petershagen. Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a BauO NRW 2018.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 BauO NRW 2018.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden