Untere Baurechtsbehörde Landkreis Schwäbisch Hall
- 200.902Einwohner
- 1.484,1km²
- 30Gemeinden
- Schwäbisch HallSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Schwäbisch Hall ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
Website der Verwaltung
Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.
Website Landkreis Schwäbisch Hall
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Auf 1.484,1 km² kommen 200.902 Menschen, also 135 je km² gegenüber 315 im Landesschnitt. Von 30 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 4.451 Einwohner. Am kleinsten ist Langenburg (1.749).
Lage im Land
Der Landkreis Schwäbisch Hall liegt im Nordosten von Baden-Württemberg. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Bayern, Landkreis Ansbach, sind es 42,2 km. Unter den 44 Bezirken in Baden-Württemberg ist der Landkreis Schwäbisch Hall der 26.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Hohenlohekreis 24,9 km
- Ostalbkreis 34,4 km
- Rems-Murr-Kreis 37,8 km
- Landkreis Ansbach 42,2 km, Bayern
- Landkreis Heilbronn 48 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Am größten sind Schwäbisch Hall (42.598), Crailsheim (35.755) und Gaildorf (12.005).
- Blaufelden
- Braunsbach
- Bühlertann
- Bühlerzell
- Crailsheim
- Fichtenau
- Fichtenberg
- Frankenhardt
- Gaildorf
- Gerabronn
- Ilshofen
- Kirchberg an der Jagst
- Kreßberg
- Langenburg
- Mainhardt
- Michelbach an der Bilz
- Michelfeld
- Oberrot
- Obersontheim
- Rosengarten
- Rot am See
- Satteldorf
- Schrozberg
- Schwäbisch Hall
- Stimpfach
- Sulzbach-Laufen
- Untermünkheim
- Vellberg
- Wallhausen
- Wolpertshausen
Typische Vorhaben
- Pool: Verfahrensfrei
- Stellplatz: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Landkreis Schwäbisch Hall einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach §§ 71, 72 LBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden