Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Karlsruhe?
- 456.264Einwohner
- 1.085,0km²
- 32Gemeinden
- KarlsruheSitz
Der Landkreis Karlsruhe ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
Website der Verwaltung
Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.
Fläche und Bevölkerung
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 421 je km², in Baden-Württemberg insgesamt bei 315. Der Landkreis Karlsruhe ist damit dichter besiedelt als das Land. Die kleinste Gemeinde ist Zaisenhausen mit 1.844 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 13.178.
Wo der Bezirk liegt
Der Landkreis Karlsruhe liegt im Nordwesten von Baden-Württemberg. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Landkreis Germersheim, sind es 24 km. Unter den 44 Bezirken in Baden-Württemberg ist der Landkreis Karlsruhe der 5.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Karlsruhe 14,9 km
- Pforzheim 22,9 km
- Landkreis Germersheim 24 km, Rheinland-Pfalz
- Enzkreis 26,3 km
- Speyer 28,4 km, Rheinland-Pfalz
Alle 32 Gemeinden
Am größten sind Bruchsal (47.784), Ettlingen (38.578) und Bretten (30.274).
- Bad Schönborn
- Bretten
- Bruchsal
- Dettenheim
- Eggenstein-Leopoldshafen
- Ettlingen
- Forst
- Gondelsheim
- Graben-Neudorf
- Hambrücken
- Karlsbad
- Karlsdorf-Neuthard
- Kraichtal
- Kronau
- Kürnbach
- Linkenheim-Hochstetten
- Malsch
- Marxzell
- Oberderdingen
- Oberhausen-Rheinhausen
- Pfinztal
- Philippsburg
- Rheinstetten
- Stutensee
- Sulzfeld
- Ubstadt-Weiher
- Waghäusel
- Waldbronn
- Walzbachtal
- Weingarten (Baden)
- Zaisenhausen
- Östringen
Typische Vorhaben
- Dachgaube: Verfahren nötig
- Carport: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Häufige Fragen
Wo stelle ich im Landkreis Karlsruhe einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden