Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Lichtenfels
- 67.379Einwohner
- 512,4km²
- 11Gemeinden
- LichtenfelsSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Lichtenfels, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Online-Angebot
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Auf 512,4 km² kommen 67.379 Menschen, also 131 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt. Marktgraitz ist mit 1.126 Einwohnern die kleinste der 11 Gemeinden, der Median liegt bei 5.502.
Geografie
Geografisch gehört der Landkreis Lichtenfels zum Norden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Sonneberg in Thüringen liegt 33,4 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Lichtenfels im Landesvergleich auf Platz 83.
Bauämter in der Nähe
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Landkreis Kulmbach 19,9 km
- Coburg 20,1 km
- Landkreis Coburg 22,7 km
- Bamberg 29,3 km
- Landkreis Kronach 30,2 km
Städte und Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Lichtenfels (20.488), Bad Staffelstein (10.821) und Burgkunstadt (6.463).
- Altenkunstadt
- Bad Staffelstein
- Burgkunstadt
- Ebensfeld
- Hochstadt a.Main
- Lichtenfels
- Marktgraitz
- Marktzeuln
- Michelau i.OFr.
- Redwitz a.d.Rodach
- Weismain
Vor der Anfrage beim Amt
- Anbau: Verfahren nötig
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Dachgaube: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Landkreis Lichtenfels zuständig?
Der Landkreis Lichtenfels, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden