Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Regen
- 77.267Einwohner
- 974,8km²
- 24Gemeinden
- RegenSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Regen, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Kontaktdaten
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Fläche und Bevölkerung
Auf 974,8 km² kommen 77.267 Menschen, also 79 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Bayerisch Eisenstein mit 965 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 2.375.
Lage und Größe
Der Landkreis Regen liegt im Osten von Bayern. Unter den 96 Bezirken in Bayern ist der Landkreis Regen der 74.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Landkreis Deggendorf 22,6 km
- Landkreis Freyung-Grafenau 30,6 km
- Landkreis Straubing-Bogen 44 km
- Straubing 45,5 km
- Landkreis Cham 45,8 km
Alle 24 Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Regen (11.018), Zwiesel (9.059) und Viechtach (8.361).
- Achslach
- Arnbruck
- Bayerisch Eisenstein
- Bischofsmais
- Bodenmais
- Böbrach
- Drachselsried
- Frauenau
- Geiersthal
- Gotteszell
- Kirchberg i.Wald
- Kirchdorf i.Wald
- Kollnburg
- Langdorf
- Lindberg
- Patersdorf
- Prackenbach
- Regen
- Rinchnach
- Ruhmannsfelden
- Teisnach
- Viechtach
- Zachenberg
- Zwiesel
Typische Vorhaben
- Dachgaube: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Pergola: Verfahrensfrei
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
Wo stelle ich im Landkreis Regen einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden