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Pool in Schleswig-Holstein ohne Bauantrag?

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Verfahrensfrei nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein). Schwimmbecken und Naturteiche bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen. Innerhalb dieser Grenzen musst du die Bauaufsicht in Schleswig-Holstein nicht beteiligen.

So steht es im Gesetz

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„Schwimmbecken und Naturteiche mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen“

Die Grenzen auf einen Blick

Grenzwerte nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein)
Beckeninhaltbis 100 m³
Außenbereichnur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes

Im Außenbereich ist die Anlage nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes verfahrensfrei.

Bundesweit gilt für einen Pool

Neben der Bauordnung spielen Wasserrecht, Lärmschutz und Nachbarrecht eine Rolle. Wer den Pool aus dem Grundwasser oder einem Brunnen füllen will, braucht unter Umständen eine wasserrechtliche Erlaubnis. Eine Überdachung oder ein Poolhaus ist oft gesondert zu prüfen.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Lage: im Außenbereich meist nicht verfahrensfrei.
  • Technik und Pumpenhaus: Lärm und Abstand zum Nachbarn.

Verfahren für größere Vorhaben

Der schnellste Weg führt über § 62 LBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 63 LBO.

Genehmigungsfreistellung in Schleswig-Holstein · Vereinfachtes Verfahren in Schleswig-Holstein · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Mecklenburg-Vorpommernfreibis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBauO M-V)
Niedersachsenfreials Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Wohngebäudes (Anhang Nr. 9.6 NBauO)
Hamburgfreibis 100 m³ Beckeninhalt einschließlich luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich und in Kleingartenanlagen (Anlage Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a HBauO)

Pool: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Rechner nennt das Ergebnis für alle 16 Länder mit denselben Maßen.

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Welches Bauamt hilft

§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Schleswig-Holstein 15 davon mit Rechtsgrundlage auf.

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Häufige Fragen

Ist ein Pool in Schleswig-Holstein genehmigungspflichtig?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein) bleiben.

Welche Grenzen nennt die LBO?

Beckeninhalt bis 100 m³; Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes.

Wer entscheidet in Schleswig-Holstein über Bauanträge?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.

Brauche ich für einen Aufstellpool eine Genehmigung?

Ein Aufstellpool, der nur im Sommer steht, ist in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Bleibt er dauerhaft mit Fundament stehen, gelten die Regeln für Schwimmbecken.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, LBO vom 6. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1422), Bekanntmachung der geltenden Fassung vom 5. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 504).

Text aus einer Gesetzessammlung nach der Bekanntmachung der Neufassung vom 05.07.2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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