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Wer genehmigt Bauvorhaben im Schwarzwald-Baar-Kreis?

Landkreis · Baden-Württemberg · Stand 13.10.2026

  • 214.065Einwohner
  • 1.025,3km²
  • 20Gemeinden
  • Villingen-SchwenningenSitz

Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.

Online-Angebot

Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.

Website Schwarzwald-Baar-Kreis

Bevölkerung und Fläche

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 209 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 315. Gütenbach ist mit 1.025 Einwohnern die kleinste der 20 Gemeinden, der Median liegt bei 5.784.

Wo der Bezirk liegt

Der Schwarzwald-Baar-Kreis liegt im Südwesten von Baden-Württemberg. Nach Einwohnern liegt der Schwarzwald-Baar-Kreis auf Rang 23 von 44 Bauaufsichtsbezirken in Baden-Württemberg.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Alle 20 Gemeinden

Am größten sind Villingen-Schwenningen (89.756), Donaueschingen (21.790) und Bad Dürrheim (13.149).

  • Bad Dürrheim
  • Blumberg
  • Brigachtal
  • Bräunlingen
  • Dauchingen
  • Donaueschingen
  • Furtwangen im Schwarzwald
  • Gütenbach
  • Hüfingen
  • Königsfeld im Schwarzwald
  • Mönchweiler
  • Niedereschach
  • Schonach im Schwarzwald
  • Schönwald im Schwarzwald
  • St. Georgen im Schwarzwald
  • Triberg im Schwarzwald
  • Tuningen
  • Unterkirnach
  • Villingen-Schwenningen
  • Vöhrenbach

Was du in Baden-Württemberg ohne Bauantrag bauen darfst

Häufige Fragen

Wer erteilt im Schwarzwald-Baar-Kreis die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.

Wo bekomme ich eine Baulastauskunft?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach §§ 71, 72 LBO.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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