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Baugenehmigung im Landkreis Rastatt: das zuständige Bauamt

Landkreis · Baden-Württemberg · Stand 13.10.2026

  • 230.737Einwohner
  • 738,4km²
  • 23Gemeinden
  • RastattSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Rastatt ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.

Kontakt und Website

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Landkreis Rastatt

Bevölkerung und Fläche

Auf 738,4 km² kommen 230.737 Menschen, also 312 je km² gegenüber 315 im Landesschnitt. Weisenbach ist mit 2.400 Einwohnern die kleinste der 23 Gemeinden, der Median liegt bei 6.103.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Rastatt zum Nordwesten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz liegt 31,2 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Rastatt im Landesvergleich auf Platz 21.

Bauämter in der Nähe

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Gemeinden im Kreisgebiet

Rastatt (50.741), Gaggenau (29.529) und Bühl (28.608) sind die drei größten Gemeinden.

  • Au am Rhein
  • Bietigheim
  • Bischweier
  • Bühl
  • Bühlertal
  • Durmersheim
  • Elchesheim-Illingen
  • Forbach
  • Gaggenau
  • Gernsbach
  • Hügelsheim
  • Iffezheim
  • Kuppenheim
  • Lichtenau
  • Loffenau
  • Muggensturm
  • Ottersweier
  • Rastatt
  • Rheinmünster
  • Sinzheim
  • Steinmauern
  • Weisenbach
  • Ötigheim

Vor der Anfrage beim Amt

Häufige Fragen

Welches Bauamt ist für Landkreis Rastatt zuständig?

Der Landkreis Rastatt, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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