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bauamt.net

Bauamt Landkreis Tübingen: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Baden-Württemberg · Stand 13.10.2026

  • 233.546Einwohner
  • 519,1km²
  • 15Gemeinden
  • TübingenSitz

Wer im Landkreis Tübingen bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.

So erreichst du die Behörde

Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.

Website Landkreis Tübingen

Bevölkerung und Fläche

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 450 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 315. Hirrlingen ist mit 3.123 Einwohnern die kleinste der 15 Gemeinden, der Median liegt bei 5.805.

Lage und Größe

Der Landkreis Tübingen liegt zentral in Baden-Württemberg. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Tübingen auf Rang 20 von 44 Bauaufsichtsbezirken in Baden-Württemberg.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:

Gemeinden im Kreisgebiet

Tübingen (92.322), Rottenburg am Neckar (45.677) und Mössingen (21.751) sind die drei größten Gemeinden.

  • Ammerbuch
  • Bodelshausen
  • Dettenhausen
  • Dußlingen
  • Gomaringen
  • Hirrlingen
  • Kirchentellinsfurt
  • Kusterdingen
  • Mössingen
  • Nehren
  • Neustetten
  • Ofterdingen
  • Rottenburg am Neckar
  • Starzach
  • Tübingen

Was du in Baden-Württemberg ohne Bauantrag bauen darfst

Kurz beantwortet

Wer erteilt im Landkreis Tübingen die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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