Bauamt Landkreis Tübingen: zuständige Bauaufsicht
- 233.546Einwohner
- 519,1km²
- 15Gemeinden
- TübingenSitz
Wer im Landkreis Tübingen bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht. In vielen Landkreisen sind Große Kreisstädte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften selbst untere Baurechtsbehörde. Die Kreisseite nennt deshalb nur die Behörde für die übrigen Gemeinden; prüfe die Zuständigkeit für deine Gemeinde im Serviceportal service-bw.
So erreichst du die Behörde
Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.
Bevölkerung und Fläche
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 450 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 315. Hirrlingen ist mit 3.123 Einwohnern die kleinste der 15 Gemeinden, der Median liegt bei 5.805.
Lage und Größe
Der Landkreis Tübingen liegt zentral in Baden-Württemberg. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Tübingen auf Rang 20 von 44 Bauaufsichtsbezirken in Baden-Württemberg.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Landkreis Reutlingen 12 km
- Landkreis Böblingen 20,2 km
- Landkreis Esslingen 27,4 km
- Zollernalbkreis 27,7 km
- Stuttgart 30,2 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Tübingen (92.322), Rottenburg am Neckar (45.677) und Mössingen (21.751) sind die drei größten Gemeinden.
- Ammerbuch
- Bodelshausen
- Dettenhausen
- Dußlingen
- Gomaringen
- Hirrlingen
- Kirchentellinsfurt
- Kusterdingen
- Mössingen
- Nehren
- Neustetten
- Ofterdingen
- Rottenburg am Neckar
- Starzach
- Tübingen
Was du in Baden-Württemberg ohne Bauantrag bauen darfst
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Kurz beantwortet
Wer erteilt im Landkreis Tübingen die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden