Bauamt Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz)
- 155.882Einwohner
- 305,0km²
- 25Gemeinden
- Ludwigshafen am RheinSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung. Große kreisangehörige Städte und einzelne Verbandsgemeinden mit übertragener Aufgabe sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontakt und Website
Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.
Bevölkerung und Fläche
Einwohner je km²: 511 (in Rheinland-Pfalz 208). Der Rhein-Pfalz-Kreis ist mehr als doppelt so dicht besiedelt wie der Durchschnitt. Von 25 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 6.016 Einwohner. Am kleinsten ist Kleinniedesheim (923).
Im Landesvergleich
Geografisch gehört der Rhein-Pfalz-Kreis zum Südosten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Mannheim in Baden-Württemberg liegt 12,4 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Rhein-Pfalz-Kreis im Landesvergleich auf Platz 8.
Bauämter in der Nähe
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Ludwigshafen am Rhein 10,2 km
- Mannheim 12,4 km, Baden-Württemberg
- Frankenthal 12,7 km
- Speyer 13,7 km
- Landkreis Bad Dürkheim 14,6 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Schifferstadt (21.387), Mutterstadt (13.403) und Limburgerhof (11.684) sind die drei größten Gemeinden.
- Altrip
- Beindersheim
- Birkenheide
- Bobenheim-Roxheim
- Böhl-Iggelheim
- Dannstadt-Schauernheim
- Dudenhofen
- Fußgönheim
- Großniedesheim
- Hanhofen
- Harthausen
- Heuchelheim bei Frankenthal
- Heßheim
- Hochdorf-Assenheim
- Kleinniedesheim
- Lambsheim
- Limburgerhof
- Maxdorf
- Mutterstadt
- Neuhofen
- Otterstadt
- Rödersheim-Gronau
- Römerberg
- Schifferstadt
- Waldsee
Vor der Anfrage beim Amt
- Wintergarten: Verfahrensfrei
- Dachgaube: Verfahren nötig
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Rhein-Pfalz-Kreis zuständig?
Der Rhein-Pfalz-Kreis, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBauO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden