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bauamt.net

Bauamt Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz)

Landkreis · Rheinland-Pfalz · Stand 13.10.2026

  • 155.882Einwohner
  • 305,0km²
  • 25Gemeinden
  • Ludwigshafen am RheinSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung. Große kreisangehörige Städte und einzelne Verbandsgemeinden mit übertragener Aufgabe sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Kontakt und Website

Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.

Website Rhein-Pfalz-Kreis

Bevölkerung und Fläche

Einwohner je km²: 511 (in Rheinland-Pfalz 208). Der Rhein-Pfalz-Kreis ist mehr als doppelt so dicht besiedelt wie der Durchschnitt. Von 25 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 6.016 Einwohner. Am kleinsten ist Kleinniedesheim (923).

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Rhein-Pfalz-Kreis zum Südosten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Mannheim in Baden-Württemberg liegt 12,4 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Rhein-Pfalz-Kreis im Landesvergleich auf Platz 8.

Bauämter in der Nähe

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Gemeinden im Kreisgebiet

Schifferstadt (21.387), Mutterstadt (13.403) und Limburgerhof (11.684) sind die drei größten Gemeinden.

  • Altrip
  • Beindersheim
  • Birkenheide
  • Bobenheim-Roxheim
  • Böhl-Iggelheim
  • Dannstadt-Schauernheim
  • Dudenhofen
  • Fußgönheim
  • Großniedesheim
  • Hanhofen
  • Harthausen
  • Heuchelheim bei Frankenthal
  • Heßheim
  • Hochdorf-Assenheim
  • Kleinniedesheim
  • Lambsheim
  • Limburgerhof
  • Maxdorf
  • Mutterstadt
  • Neuhofen
  • Otterstadt
  • Rödersheim-Gronau
  • Römerberg
  • Schifferstadt
  • Waldsee

Vor der Anfrage beim Amt

Kurz beantwortet

Welches Bauamt ist für Rhein-Pfalz-Kreis zuständig?

Der Rhein-Pfalz-Kreis, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBauO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe