Zaun und Mauer in Mecklenburg-Vorpommern ohne Bauantrag?
Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V stellt einen Zaun oder eine Mauer frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten.
Der Wortlaut von § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich“
Grenzwerte in Mecklenburg-Vorpommern
| Höhe | bis 2 m |
|---|---|
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.
Hintergrund zu einen Zaun oder eine Mauer
Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen. Die eigentlichen Grenzen kommen bei Zäunen oft aus anderen Regeln: Bebauungspläne und Einfriedungssatzungen schreiben Höhe, Material oder Hecken vor, und das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und die Pflicht zur Einfriedung. Rede vor dem Bau mit dem Nachbarn und schau in den Bebauungsplan.
Diese Regeln bleiben bestehen
Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 LBauO M-V: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
- Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
- Sichtdreiecke an Ausfahrten und Kreuzungen.
- Stützmauern: Statik und Grenze für die Höhe.
Wenn dein Vorhaben größer ist
Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren nach § 62 LBauO M-V in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde. Passt die Freistellung nicht, ist § 63 LBauO M-V einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.
Genehmigungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern · Vereinfachtes Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern · Bauvoranfrage
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Niedersachsen | frei | Einfriedungen bis 2 m über der Geländeoberfläche (im Außenbereich nur nahe einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen), Stützmauern bis 1,50 m (Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO) |
| Schleswig-Holstein | frei | Stützwände und Einfriedungen bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO (Schleswig-Holstein)) |
| Brandenburg | frei | bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BbgBO) |
Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Mit wenigen Angaben siehst du, ob ein Zaun oder eine Mauer in Mecklenburg-Vorpommern ohne Bauantrag geht.
Bauämter in Mecklenburg-Vorpommern
§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBauO M-V bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Mecklenburg-Vorpommern 8 davon mit Rechtsgrundlage auf.
Landkreis Vorpommern-Rügen · Landkreis Vorpommern-Greifswald · Landkreis Nordwestmecklenburg · Landkreis Ludwigslust-Parchim · Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Schwerin · alle anzeigen
Fragen und Antworten
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern für einen Zaun oder eine Mauer eine Baugenehmigung?
Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V bleiben.
Welche Grenzen nennt die LBauO M-V?
Höhe bis 2 m; Außenbereich nicht verfahrensfrei.
Welche Behörde ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.
Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn?
Bauordnungsrechtlich nicht, wenn der Zaun verfahrensfrei ist. Das Nachbarrecht deines Landes kann aber Abstände und Höhen an der Grenze regeln.
Quellen und Stand
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344; 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2026 (GVOBl. M-V S. 522).
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung vom 26.05.2026. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden