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bauamt.net

Bauamt Landkreis Bergstraße: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Hessen · Stand 13.10.2026

  • 274.169Einwohner
  • 714,6km²
  • 22Gemeinden
  • HeppenheimSitz

Wer im Landkreis Bergstraße bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss. Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Kontakt und Website

Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.

Website Landkreis Bergstraße

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Der Landkreis Bergstraße ist mit 384 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Hessen (302 je km²). Die kleinste Gemeinde ist Abtsteinach mit 2.405 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 9.076.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Bergstraße zum Süden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Worms in Rheinland-Pfalz liegt 20,4 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 7 von 33: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Hessen.

Nachbarbezirke

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Alle 22 Gemeinden

Am größten sind Bensheim (41.124), Viernheim (34.426) und Lampertheim (32.400).

  • Abtsteinach
  • Bensheim
  • Biblis
  • Birkenau
  • Bürstadt
  • Einhausen
  • Fürth
  • Gorxheimertal
  • Grasellenbach
  • Groß-Rohrheim
  • Heppenheim (Bergstraße)
  • Hirschhorn (Neckar)
  • Lampertheim
  • Lautertal (Odenwald)
  • Lindenfels
  • Lorsch
  • Mörlenbach
  • Neckarsteinach
  • Rimbach
  • Viernheim
  • Wald-Michelbach
  • Zwingenberg

Drei Beispiele aus der HBO

Häufige Fragen

An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen im Landkreis Bergstraße?

Bei der Bauaufsicht des Kreises, außer in Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Quellen und Stand

Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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