Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Altenburger Land?
- 87.508Einwohner
- 569,4km²
- 29Gemeinden
- AltenburgSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Altenburger Land, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Online-Angebot
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Website Landkreis Altenburger Land
Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis
Der Landkreis Altenburger Land ist mit 154 Einwohnern je km² dichter besiedelt als der Landesdurchschnitt von Thüringen (130 je km²). Die kleinste Gemeinde ist Heyersdorf mit 111 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 799.
Lage und Größe
Der Landkreis Altenburger Land liegt im Osten von Thüringen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen, Landkreis Leipzig, sind es 14,2 km. Unter den 22 Bezirken in Thüringen ist der Landkreis Altenburger Land der 12.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Leipzig 14,2 km, Sachsen
- Gera 27,1 km
- Landkreis Zwickau 28,9 km, Sachsen
- Landkreis Greiz 36,5 km
- Leipzig 38 km, Sachsen
Gemeinden im Kreisgebiet
Altenburg (31.093), Schmölln (13.953) und Meuselwitz (10.148) sind die drei größten Gemeinden.
- Altenburg
- Fockendorf
- Gerstenberg
- Göhren
- Göllnitz
- Göpfersdorf
- Gößnitz
- Haselbach
- Heukewalde
- Heyersdorf
- Jonaswalde
- Kriebitzsch
- Langenleuba-Niederhain
- Lucka
- Löbichau
- Lödla
- Mehna
- Meuselwitz
- Monstab
- Nobitz
- Ponitz
- Posterstein
- Rositz
- Schmölln
- Starkenberg
- Thonhausen
- Treben
- Vollmershain
- Windischleuba
Typische Vorhaben
- Gartenhaus: Verfahrensfrei
- Pergola: Verfahrensfrei
- Garage: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
Wo stelle ich im Landkreis Altenburger Land einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden