Bauamt Landkreis Forchheim (Bayern)
- 116.184Einwohner
- 642,8km²
- 29Gemeinden
- ForchheimSitz
Der Landkreis Forchheim ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Online-Angebot
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
Kennzahlen des Bezirks
Auf 642,8 km² kommen 116.184 Menschen, also 181 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt. Weißenohe ist mit 1.170 Einwohnern die kleinste der 29 Gemeinden, der Median liegt bei 2.177.
Lage im Land
Der Landkreis Forchheim liegt im Norden von Bayern. Unter den 96 Bezirken in Bayern ist der Landkreis Forchheim der 50.-größte.
Benachbarte Bauaufsichtsbehörden
Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:
- Erlangen 18,4 km
- Landkreis Bamberg 20,2 km
- Landkreis Erlangen-Höchstadt 20,3 km
- Bamberg 20,9 km
- Fürth 30,9 km
Städte und Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Forchheim (33.017), Neunkirchen a.Brand (8.056) und Ebermannstadt (6.688).
- Dormitz
- Ebermannstadt
- Effeltrich
- Eggolsheim
- Egloffstein
- Forchheim
- Gräfenberg
- Gößweinstein
- Hallerndorf
- Hausen
- Heroldsbach
- Hetzles
- Hiltpoltstein
- Igensdorf
- Kirchehrenbach
- Kleinsendelbach
- Kunreuth
- Langensendelbach
- Leutenbach
- Neunkirchen a.Brand
- Obertrubach
- Pinzberg
- Poxdorf
- Pretzfeld
- Unterleinleiter
- Weilersbach
- Weißenohe
- Wiesenthau
- Wiesenttal
Typische Vorhaben
- Garage: Verfahrensfrei
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Dachgaube: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Fragen und Antworten
Wo stelle ich im Landkreis Forchheim einen Bauantrag?
An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden