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Bauamt Bad Homburg v. d. Höhe: zuständige Bauaufsicht

Sonderstatus-Stadt · Hessen · Stand 13.10.2026

  • 56.688Einwohner
  • 51,1km²

Bauanträge für Grundstücke in Bad Homburg v. d. Höhe gehen an die Stadt, nicht an den Hochtaunuskreis. Als Sonderstatus-Stadt hat Bad Homburg v. d. Höhe eine eigene Bauaufsicht.

§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a HBO weist der Stadt diese Aufgabe zu.

So erreichst du die Behörde

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Bad Homburg v. d. Höhe

Für alle Stadtteile zuständig

Auch in den Stadtteilen entscheidet Bad Homburg v. d. Höhe selbst. Laut Wikidata sind das 5:

  • Dornholzhausen
  • Gonzenheim
  • Kirdorf
  • Ober-Erlenbach
  • Ober-Eschbach

Postleitzahlen im Gebiet: 61348, 61350, 61352

Fläche und Bevölkerung

Bad Homburg v. d. Höhe ist mit 1.108 Einwohnern je km² mehr als doppelt so dicht besiedelt wie der Landesdurchschnitt von Hessen (302 je km²).

Im Landesvergleich

Vom Mittelpunkt des Hochtaunuskreises aus gesehen liegt Bad Homburg v. d. Höhe im Norden (1,6 km). Laut Wikidata liegt Bad Homburg v. d. Höhe auf etwa 194 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Mainz in Rheinland-Pfalz liegt 35,1 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Bad Homburg v. d. Höhe gehört zu den kleinsten Bezirken in Hessen.

Bauämter in der Nähe

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Stadt und Kreis

Mit 56.688 Einwohnern ist Bad Homburg v. d. Höhe eine größere Mittelstadt. Kreisangehörige Orte ohne eigenes Bauamt wenden sich an Hochtaunuskreis.

Vor der Anfrage beim Amt

Fragen und Antworten

Welches Bauamt ist für Bad Homburg v. d. Höhe zuständig?

Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe als untere Bauaufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a HBO.

Wo bekomme ich eine Baulastauskunft?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 85 HBO.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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